Krankmeldung im Urlaub: Wann Atteste echt sein müssen

16.3.2026Arbeitsrecht

Krank im Urlaub: Wenn die Krankmeldung den Beweiswert verliert

Stellen Sie sich vor, Sie haben endlich Ihren wohlverdienten Jahresurlaub angetreten. Doch statt am Strand zu liegen, verbringen Sie die Zeit mit Fieber im Hotelbett. Viele Arbeitnehmer wissen: Wer im Urlaub krank wird, kann sich die Urlaubstage gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bewahren. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden dann nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Doch in der Praxis führt dies immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Besonders kritisch wird es, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, die Krankmeldung sei nur vorgeschoben, um den Urlaub künstlich zu verlängern. Eine wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) konkretisiert nun, unter welchen Umständen der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erschüttert ist.

Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Im Zentrum der juristischen Betrachtung steht folgendes Urteil:

BAG, Urteil vom 28.06.2023 – 5 AZR 335/22

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Beweislast im Arbeitsrecht, wenn Zweifel an der Richtigkeit einer ärztlichen Bescheinigung aufkommen.

Der Sachverhalt: Kündigungsfrist und nahtlose Krankmeldung

Im zugrundeliegenden Fall kündigte eine Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis und reichte zeitgleich mit der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Diese Bescheinigung deckte exakt den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist ab. Der Arbeitgeber weigerte sich, die Entgeltfortzahlung zu leisten. Sein Argument: Es sei auffällig, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit passgenau mit der verbleibenden Dauer des Arbeitsverhältnisses übereinstimme.

Die Arbeitnehmerin hingegen beharrte auf dem hohen Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung. Sie argumentierte, dass ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß festgestellt habe und der Arbeitgeber konkrete Beweise für eine Simulation vorlegen müsse.

Die Entscheidung: Wann kippt der Beweiswert?

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht. Grundsätzlich hat eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen sehr hohen Beweiswert. Das Gericht stellte jedoch klar, dass dieser Beweiswert erschüttert werden kann, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit bestehen.

In diesem Fall reichten die zeitlichen Koinzidenzen aus, um den Beweiswert zu erschüttern:

  1. Die Krankmeldung erfolgte unmittelbar nach dem Ausspruch der Kündigung.
  2. Die Arbeitsunfähigkeit endete exakt am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Wenn der Beweiswert der AU erst einmal erschüttert ist, liegt der Ball wieder beim Arbeitnehmer. Er muss nun im Detail nachweisen (z. B. durch die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht und dessen Zeugenaussage), dass er tatsächlich arbeitsunfähig war.

Was bedeutet das für Kranke im Urlaub?

Obwohl der Fall oben eine Kündigungssituation betraf, lassen sich die Grundsätze auf den Urlaub übertragen. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise für zwei Wochen Urlaub eingereicht hat, dieser vom Arbeitgeber abgelehnt wurde und der Arbeitnehmer sich exakt für diesen Zeitraum krankmeldet, ist der Beweiswert der AU ebenfalls stark erschüttert.

Ebenso kritisch wird es, wenn ein Arbeitnehmer im Ausland erkrankt. Hier sind die Anforderungen an die Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber sogar noch strenger geregelt (§ 5 Abs. 2 EntgFG). Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art und Weise mitteilen.

Praxistipps für Arbeitnehmer:

  • Sofortige Meldung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Tag der Erkrankung, auch im Urlaub.
  • Attest ab Tag 1: Wer Urlaubstage retten möchte, benötigt zwingend ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest, auch wenn im Arbeitsvertrag erst eine Vorlagepflicht nach drei Tagen vereinbart ist.
  • Eindeutigkeit: Achten Sie darauf, dass das Attest den Anforderungen des jeweiligen Landes entspricht oder im Idealfall die Arbeitsunfähigkeit nach deutschem Standard bescheinigt.

Praxistipps für Arbeitgeber:

  • Prüfung der Koinzidenz: Achten Sie auf zeitliche Zusammenhänge zwischen verweigertem Urlaub, Kündigungen und Krankmeldungen.
  • Betriebliche Übung: Weisen Sie Mitarbeiter darauf hin, dass im Falle einer Erkrankung im Ausland spezifische Nachweispflichten bestehen.
  • Zweifel formulieren: Wenn Sie die Entgeltfortzahlung verweigern wollen, müssen Sie konkrete Indizien benennen können, die den Beweiswert der AU erschüttern.

Fazit der Rechtslage

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Position der Arbeitgeber in Fällen, in denen eine AU „allzu passend“ erscheint. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie sich nicht blind auf den „gelben Schein“ (bzw. die elektronische AU) verlassen können, wenn die Umstände Fragen aufwerfen. Transparenz und eine lückenlose Dokumentation sind der beste Schutz gegen Streitigkeiten.

Gerade im internationalen Kontext oder bei zeitlichen Überschneidungen mit Urlaub oder Kündigung entstehen oft komplexe Rechtsfragen, die eine individuelle Prüfung erfordern.

Beratung durch Hanke.Legal

Haben Sie Fragen zu einer Krankmeldung während des Urlaubs oder gibt es Unstimmigkeiten bei der Entgeltfortzahlung? Das Arbeitsrecht ist durch ständige neue Rechtsprechung geprägt und erfordert eine präzise Kenntnis der aktuellen Urteile.

Die Kanzlei Hanke.Legal in Singen unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Klärung solcher Sachverhalte. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Rechtsanwälten auf, um eine fundierte juristische Einschätzung Ihres Falles zu erhalten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren konkreten Fall zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.