Kündigung per WhatsApp: Warum die Schriftform entscheidend ist

14.3.2026Arbeitsrecht

Digitale Kündigung: Warum eine Nachricht bei WhatsApp nicht ausreicht

In einer Zeit, in der fast die gesamte Kommunikation über Instant-Messaging-Dienste und E-Mails abwickelt wird, stellt sich im Arbeitsalltag immer häufiger die Frage: Kann ein Arbeitsverhältnis eigentlich auch per WhatsApp rechtssicher gekündigt werden? Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber nutzen den kurzen Dienstweg für Absprachen, Krankmeldungen oder Urlaubsanträge. Doch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzt das Gesetz enge Grenzen.

Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin stellt klar, dass der digitale Daumen nach oben oder eine kurze Nachricht im Chat nicht ausreicht, um ein Arbeitsverhältnis rechtlich wirksam zu beenden.

Die Entscheidung im Fokus

Das Arbeitsgericht Berlin hat sich mit der Frage befasst, ob eine Kündigung, die lediglich als Foto eines Kündigungsschreibens via WhatsApp übermittelt wurde, den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2023 – 28 Ca 3351/23

Der Sachverhalt: Kündigung per Foto-Versand

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Arbeitgeber hatte ein Kündigungsschreiben aufgesetzt, dieses eigenhändig unterschrieben und anschließend fotografiert. Dieses Foto des Schreibens sendete er der Arbeitnehmerin über den Messenger-Dienst WhatsApp zu. Das Originalschreiben im Papierformat ging der Arbeitnehmerin jedoch nicht (oder erst deutlich verspätet) zu.

Die Arbeitnehmerin wehrte sich gegen diese Form der Kündigung. Sie vertrat die Ansicht, dass das Arbeitsverhältnis durch die WhatsApp-Nachricht nicht beendet worden sei, da die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde. Der Arbeitgeber hingegen war der Meinung, dass die Information durch das Foto hinreichend zugegangen sei und die Schriftform damit gewahrt wurde.

Die Entscheidung des Gerichts: Formmangel führt zur Unwirksamkeit

Das Arbeitsgericht Berlin gab der Arbeitnehmerin recht. Die Kündigung per WhatsApp ist nach Ansicht der Richter unwirksam. Das Gericht begründete dies mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes.

Gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In derselben Vorschrift wird die elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.

Was bedeutet „Schriftform“ im juristischen Sinne? Gemäß § 126 BGB erfordert die Schriftform, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet sein muss. Bei einer WhatsApp-Nachricht – auch wenn sie ein Foto eines unterschriebenen Dokuments enthält – handelt es sich lediglich um eine Bilddatei oder eine elektronische Kopie. Das Originaldokument mit der echten, physischen Unterschrift liegt dem Empfänger nicht vor.

Das Gericht betonte, dass die Schriftform im Arbeitsrecht eine wichtige Warnfunktion hat. Sie soll den Beteiligten verdeutlichen, dass es sich um eine schwerwiegende Entscheidung (die Beendigung der Existenzgrundlage) handelt, und für Rechtssicherheit sowie Beweisbarkeit sorgen.

Praxisbedeutung: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die tägliche Praxis in Unternehmen. Auch wenn die Digitalisierung voranschreitet, bleibt das Arbeitsrecht in diesem Punkt traditionell.

1. Keine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp Egal wie modern ein Unternehmen aufgestellt ist: Eine Kündigung muss immer auf Papier erfolgen und eine originäre, handschriftliche Unterschrift tragen. Ein Scan per E-Mail oder ein Foto per Messenger heilt den Formmangel nicht.

2. Die Krux mit der elektronischen Signatur Selbst eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS), die in vielen anderen Rechtsbereichen die Schriftform ersetzen kann, ist für Kündigungen im Arbeitsrecht gemäß § 623 BGB explizit ausgeschlossen.

3. Fristen und Zugang Da eine digitale Übermittlung unwirksam ist, beginnt auch keine Kündigungsschutzfrist zu laufen, solange das Original nicht zugegangen ist. Arbeitnehmer haben nach Zugang einer (wirksamen) Kündigung drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Ist die Kündigung wegen Formmangels bereits nichtig, kann dies auch nach Ablauf dieser drei Wochen oft noch geltend gemacht werden, wobei hier Vorsicht geboten ist, um keine Rechtseinbußen zu riskieren.

4. Beweislast beim Zugang Für Arbeitgeber ist nicht nur die Form entscheidend, sondern auch der Nachweis des Zugangs. Ein Einwurfeinschreiben oder die persönliche Übergabe unter Zeugen sind hier die sichersten Wege. Die bloße „Gelesen“-Bestätigung (blaue Haken) bei WhatsApp ersetzt keinen rechtssicheren Zustellnachweis eines Schriftstücks.

Fazit: Das Papier ist im Arbeitsrecht noch immer geduldig

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin verdeutlicht, dass Formvorschriften im Recht kein Selbstzweck sind. Sie dienen dem Schutz der Parteien vor übereilten Entscheidungen. Wer heute ein Arbeitsverhältnis beenden möchte – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer –, muss zum Stift und zum Papier greifen.

Fehler bei der Kündigung können teuer werden: Unwirksame Kündigungen führen dazu, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Annahmeverzugslohn gezahlt werden muss, obwohl der Arbeitnehmer vielleicht gar nicht mehr gearbeitet hat.

Juristische Unterstützung bei Kündigungen

Haben Sie eine Kündigung per WhatsApp erhalten oder sind Sie unsicher, ob Ihr Kündigungsschreiben den rechtlichen Anforderungen entspricht? Im Arbeitsrecht können kleine Fehler große finanzielle Folgen haben.

Die Kanzlei Hanke.Legal in Singen unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit von Kündigungen, beraten Sie im Vorfeld von Trennungsprozessen und vertreten Ihre Interessen in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, um Ihre rechtliche Position abzusichern.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren konkreten Fall zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.