Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen nicht erst bei der Kündigung, sondern bereits dadurch, dass Arbeitsverträge unklar oder einseitig formuliert sind. Die Kanzlei Hanke.Legal unterstützt bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.
Vergütungssysteme, Bonus- und Provisionsregelungen sowie Zielvereinbarungen sollten klar und eindeutig formuliert sein. Unklare Regelungen führen häufig zu Streit über die Berechnung und Fälligkeit variabler Vergütungsbestandteile.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote unterliegen strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen nach §§ 74 ff. HGB.
Befristete Arbeitsverträge unterliegen den Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
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