Zivilrechtliche Beratung

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Warum eine anwaltliche Einschätzung vor dem ersten Schritt entscheidend ist

Zivilrechtliche Auseinandersetzungen beginnen in der Praxis selten mit einer Klage. Sie beginnen mit einer Frage: Habe ich einen Anspruch? Kann ich ihn durchsetzen? Lohnt sich das wirtschaftlich? Und was passiert, wenn die Gegenseite nicht einlenkt?

Genau an dieser Stelle setzt die zivilrechtliche Beratung an. Bevor eine Forderung geltend gemacht, ein Vertrag angefochten, ein Schadensersatzanspruch beziffert oder eine Kündigung ausgesprochen wird, ist eine belastbare rechtliche Einschätzung der Ausgangslage erforderlich. Der Grund ist einfach: Wer ohne Prüfung der Rechtslage handelt, riskiert unnötige Kosten, Fristversäumnisse oder eine Verschlechterung der eigenen Verhandlungsposition.

Die Kanzlei Hanke.Legal berät Mandantinnen und Mandanten in Singen und der Region zu zivilrechtlichen Fragestellungen aller Art – von der ersten Einschätzung bis zur konkreten Handlungsempfehlung.

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Anspruchsprüfung: Besteht ein Anspruch dem Grunde und der Höhe nach?

Im Mittelpunkt jeder zivilrechtlichen Beratung steht die Anspruchsprüfung. Das bedeutet: Wir prüfen, ob ein Anspruch nach materiellem Recht besteht, auf welche Anspruchsgrundlage er gestützt werden kann und ob er der Höhe nach schlüssig dargelegt und bewiesen werden kann.

Im Vertragsrecht stellen sich dabei typischerweise Fragen nach der wirksamen Begründung des Vertragsverhältnisses, nach Leistungspflichten und Leistungsstörungen, nach Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Im außervertraglichen Bereich – etwa bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB – kommt es auf die Verletzungshandlung, die Kausalität, den Schaden und das Verschulden an.

Ebenso prüfen wir, ob Einwendungen oder Einreden der Gegenseite in Betracht kommen, insbesondere ob Verjährung nach §§ 194 ff. BGB droht oder bereits eingetreten ist. Eine Forderung kann rechtlich bestehen und trotzdem wirtschaftlich wertlos sein, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist und der Schuldner die Einrede erhebt.

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Durchsetzbarkeit und Beweislage: Kann der Anspruch auch tatsächlich realisiert werden?

Ein Anspruch, der rechtlich besteht, ist nur dann etwas wert, wenn er auch tatsächlich durchgesetzt werden kann. Deshalb gehört zur zivilrechtlichen Beratung immer auch die Bewertung der Beweislage.

Wir prüfen, ob die vorhandenen Unterlagen – Verträge, E-Mails, Rechnungen, Lieferscheine, Fotos, Protokolle, Zeugenaussagen – ausreichen, um den Anspruch im Streitfall zu belegen. Dabei orientieren wir uns an den Beweislastregeln der ZPO: Wer einen Anspruch geltend macht, trägt grundsätzlich die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen. Wer Einwendungen erhebt, muss diese seinerseits beweisen.

Wenn die Beweislage lückenhaft ist, bedeutet das nicht automatisch, dass der Anspruch verloren ist. Es bedeutet aber, dass die Strategie darauf abgestimmt werden muss – etwa durch vorherige Beweissicherung, durch die Wahl des richtigen Verfahrens oder durch eine Vergleichslösung, die das Beweisrisiko berücksichtigt.

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Wirtschaftlichkeit und Prozessrisiko: Lohnt sich die Durchsetzung?

Nicht jeder Anspruch, der rechtlich besteht und beweisbar ist, sollte auch gerichtlich verfolgt werden. Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist in der Praxis häufig ebenso entscheidend wie die Rechtslage selbst.

Zur Beratung gehört deshalb eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse. Dabei spielen insbesondere der Streitwert, die voraussichtlichen Verfahrenskosten nach RVG und GKG, die Dauer des Verfahrens, die Erfolgsaussichten und die Bonität des Gegners eine Rolle. Ein obsiegendes Urteil gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner hat keinen wirtschaftlichen Wert. Umgekehrt kann bei hoher Erfolgsaussicht und solventer Gegenseite ein Klageverfahren die wirtschaftlich sinnvollste Option sein.

Wir stellen Ihnen die Kosten und Risiken transparent dar und empfehlen auf dieser Grundlage, ob ein außergerichtliches Vorgehen, eine Klage, ein Vergleich oder eine Kombination den besten Weg darstellt.

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Strategieempfehlung: Außergerichtlich, gerichtlich oder beides?

Am Ende der Beratung steht eine konkrete Handlungsempfehlung. Diese berücksichtigt die Rechtslage, die Beweissituation, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Interessen des Mandanten.

In vielen Fällen empfiehlt sich zunächst ein außergerichtliches Vorgehen – ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, das den Anspruch klar darlegt, eine Frist setzt und die Konsequenzen bei Nichtzahlung benennt. Häufig führt bereits dieser Schritt zur Zahlung oder zu einer Verhandlungslösung.

Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erreichbar ist, bereiten wir das gerichtliche Verfahren vor. Je nach Fallkonstellation kommt das Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO, eine Leistungsklage oder ein Eilverfahren in Betracht. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Schweizer Bezug prüfen wir zusätzlich die internationale Zuständigkeit nach dem Lugano-Übereinkommen sowie das anwendbare Recht nach Rom I und Rom II.

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Typische Beratungsanlässe im Zivilrecht

Die Beratungsanlässe im Zivilrecht sind vielfältig. Häufige Konstellationen aus der Praxis der Kanzlei Hanke.Legal sind unter anderem:

– offene Forderungen, die trotz Mahnung nicht beglichen werden – Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche bei Kauf- und Werkverträgen – Streitigkeiten über Vertragsauslegung, Leistungsumfang oder Vergütung – Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen oder Sachbeschädigungen – Mietrechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere bei Kündigung und Nebenkostenabrechnung – Rückabwicklung von Coaching- und Fernunterrichtsverträgen – Forderungsdurchsetzung gegenüber Schuldnern im Ausland, insbesondere in der Schweiz – Gesellschafterstreitigkeiten und Auseinandersetzungen im Handelsrecht

In jedem dieser Fälle gilt: Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung verbessert regelmäßig die Verhandlungsposition und vermeidet Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen.

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Erstberatung und weiteres Vorgehen

Wenn Sie eine zivilrechtliche Frage haben oder eine Einschätzung zu einem konkreten Sachverhalt benötigen, können Sie uns die Eckdaten telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular mitteilen. Wir prüfen die Ausgangslage und geben Ihnen eine nachvollziehbare Einschätzung, welche Optionen bestehen und welches Vorgehen wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.

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