Gesellschaftsrecht


Ob zukünftiger Gründer, Start-Up oder erfahrener Geschäftsmann. Die Wahl der Geschäftsform ist für das Überleben eines Unternehmens oft der ausschlaggebende Punkt. Je nach Ihren Bedürfnissen muss eine der möglichen Rechtsformen gewählt werden. Wir können die für Sie bestmögliche Gesellschaftsform finden. 

Manche Gesellschaftsformen haben einen hohen finanziellen Schutz vor einem Rückgriff des Gesellschafters, sofern die Gesellschaft insolvent werden sollte. Doch dieser Schutz ist nicht umsonst. Dieser Schutz wird sich durch eine Kapitaleinlage, bei der GmbH vom 25.000 €, bei der AG mit 50.000 € erkauft. Zudem bestehen umfassende Veröffentlichungspflichten, zum Beispiel bei der Bilanzierung.  Demgegenüber bietet ein Einzelunternehmen keinerlei Haftungsbeschränkungen. Das Einzelunternehmen ist jedoch in Bezug auf Veröffentlichungspflichten schlank. Es muss nahezu nichts veröffentlicht werden.

Wir finden die richtige Gesellschaftsform für Sie.


GmbH


Die GmbH ist die  beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ermöglicht einen Hohen Schutz der Gesellschafter vor finanziellen Rückgriffen bzw. Regressen durch Gläubiger der GmbH. Ihre typischen Vorteile liegen z.B. darin, dass

  • Die GmbH eigenes Vermögen bilden,
  • eine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden kann,
  • die Gesellschafter nicht persönlich haften,
  • der Gesellschaftsvertrag der GmbH flexibel gestaltet werden kann,
  • stille Reserven gebildet,
  • Fremdgeschäftsführer eingesetzt werden können oder
  • der Verkauf des von der GmbH betriebenen Unternehmens durch Abtretung von Geschäftsanteilen durchgeführt werden kann.


Erstellung eines Gesellschaftervertrages


Jede Personen- oder Kapitalgesellschaft benötigt einen Gesellschaftsvertrag. Dieser Gesellschaftsvertrag kann gerade bei den Personengesellschaften oft formlos geschlossen werden. Dies kann jedoch nicht geraten werden. Heutzutage wird fast jeder Kaufvertrag, z.B. im Internet elektronisch geschlossen. Bei einem Gesellschaftsvertrag muss Sicherheit darüber bestehen, welche Pflichten der Gesellschafter bestehen und welche Aufgaben jedem zukommen. Wir handeln gestalten zusammen mit Ihnen einen, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Gesellschaftsvertrag.


Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander


Wie bei jeder Ehe gibt es auch zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft gute und schlechte Zeiten.  Es kann auch zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern selbst kommen. Insofern klären wir Ihre Angelegenheiten für Sie.


Löschung einer Gesellschaft


Sofern Sie Ihr Unternehmen aufgeben möchten durchlaufen wir zusammen mit Ihnen den Löschungsprozess der Gesellschaft. Anhängig von der Rechtsform sind unterschiedliche Schritte hierfür nötig.


Sie möchten sich in Ihrer Angelegenheit durch uns beraten lassen?

Wir sind für Sie da!