Aufhebungsvertrag und Abfindung

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Nicht jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss über eine Kündigung erfolgen. Häufig ist ein Aufhebungsvertrag wirtschaftlich und persönlich die bessere Lösung.

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Die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags erfordert eine realistische Einschätzung der beiderseitigen Verhandlungsposition. Zentraler Faktor ist die Frage: Könnte der Arbeitgeber wirksam kündigen?

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Die Höhe der Abfindung orientiert sich häufig an der sogenannten Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.

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Neben der Abfindung sind weitere Punkte zu verhandeln: Freistellung, qualifiziertes Arbeitszeugnis, offene Bonusansprüche, Urlaubsabgeltung, Dienstwagen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

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