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Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
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Der Bußgeldbescheid enthält den Tatvorwurf, die verhängten Rechtsfolgen, die angewandten Vorschriften und die Rechtsmittelbelehrung. Wir prüfen den Bescheid auf formelle und materielle Fehler.
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Der Einspruch muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.
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