1

Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

2

Der Bußgeldbescheid enthält den Tatvorwurf, die verhängten Rechtsfolgen, die angewandten Vorschriften und die Rechtsmittelbelehrung. Wir prüfen den Bescheid auf formelle und materielle Fehler.

3

Der Einspruch muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.

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