1

Bei bestimmten Verkehrsverstößen kann neben dem Bußgeld ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt werden.

2

Der Bußgeldkatalog sieht bei bestimmten Verstößen sogenannte Regelfahrverbote vor.

3

In Ausnahmefällen kann das Gericht vom Fahrverbot absehen – insbesondere bei einer besonderen beruflichen Härte.

4

Der Zeitpunkt des Fahrverbots kann in bestimmten Grenzen gewählt werden. Bei einem erstmaligen Fahrverbot kann der Betroffene innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen, wann das Fahrverbot beginnt.

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