Wir sind in allen Rechtsbereichen tätig. Dieses ist das Zivilrecht, dass Strafrecht, dass Öffentliche Recht und sonstige Rechtsbereiche, die der Übersichtlichkeit halber separat aufgeführt werden.
Unter dem Zivilrecht versteht man alle Angelegenheiten zwischen den Bürgern selbst, gleich in Form einer natürlichen Person oder einer juristischen Person.
Das Strafrecht erfasst das gesamte Verfahren, beginnend mit dem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft samt Amtshilfe durch die Polizei, bis hin zur gerichtlichen Hauptverhandlung.
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Unter dem Öffentlichen Recht versteht man sämtliche Angelegenheiten zwischen dem Staats - gleich welche Behörde Ihnen gegenübersteht - und Ihnen als Bürger.
Recht mit Schweizer Bezug stellt zwar kein eigenes Rechtsgebiet dar, doch sind in allen 3 Rechtegebieten entscheidende Besonderheiten zu beachten.
Das Arbeitsrecht umfasst alles vom Vertragsschluss zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bis hin zur Kündigung und einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Der gewerbliche Rechtschutz umfasst alle immateriellen Vermögenswerte eines Gewerbes, beispielhaft einer Marke oder eines Patentes.
Schnell ist es passiert, man ist geblitzt worden. Der Abstand war zu gering? Es gibt viele Konstellationen, aber es läuft alles auf das gleiche hinaus. Der Fahrzeughalter erhält ein Bußgeldverfahren. Manchmal teuer, für jemanden der auf seinen Führerschein angewiesen ist existenzgefährdend.
Sie möchten sich in Ihrer Angelegenheit durch uns beraten lassen?
Wir sind für Sie da!