Das Arbeitsrecht regelt alle Beziehungen des Arbeitnehmers zum Arbeitsgeber, sowie in bestimmten Konstellationen auch zu Dritten. Dieses betrifft insbesondere den Abschluss des Arbeitsvertrages, bis zur Kündigung. Wir vertreten Sie in allen Bereichen, sei es gerichtlich, oder außergerichtlich.
Das gerichtliche Verfahren ist aufgrund des Bedürfnisses einer schnellen Entscheidung deutlich abweichende von den sonstigen gerichtlichen Verfahren. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.
Jeder Arbeitnehmer fürchtet sie! Die Kündigung! Wir beraten Sie kompetent, sofern Sie eine Kündigung aussprechen möchten, oder eine Kündigung erhalten haben.
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Wir helfen Ihnen bei fast jedem Anliegen!