Kanzlei Hanke.Legal in Singen – Rechtsberatung seit 1996 nahe der Schweizer Grenze


Die Kanzlei Hanke.Legal ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Singen (Hohentwiel) und wurde im Jahr 1996 von Rechtsanwalt Michael Hanke gegründet. Sie finden uns in der Theodor-Hanloser-Straße 23, 78224 Singen. Rechtsanwalt Michael Hanke führt die Kanzlei bis heute persönlich und ist seit dem 07. Februar 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Der Standort in unmittelbarer Grenznähe zur Schweiz prägt viele Mandate und führt regelmäßig zu grenzüberschreitenden Fragestellungen, bei denen deutsche und schweizerische Bezüge in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht eine Rolle spielen.


Wenn Sie ein rechtliches Anliegen haben, erhalten Sie bei uns eine zügige, klare erste Orientierung, damit Sie zeitnah wissen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und welche Handlungsoptionen bestehen. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung auch vor Ort in Singen möglich.


Telefon

Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch. Alternativ können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren oder das Kontaktformular verwenden, damit wir uns mit einem Terminvorschlag und einer ersten Einschätzung zur weiteren Vorgehensweise bei Ihnen melden können.


+49 (0) 7731 3195520


Telefonische Erreichbarkeit:


Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr



E-Mail Adresse

 Schreiben Sie uns gerne jederzeit eine E-Mail an mail@hanke.legal. Bitte fügen Sie die relevanten Unterlagen möglichst direkt vollständig bei, insbesondere Schreiben mit Fristen, Verträge, Bescheide und Korrespondenz, damit wir Ihr Anliegen zügig einordnen und die nächsten Schritte prüfen können.


E-Mail: mail@hanke.legal






Adresse

Sie finden uns in der Theodor-Hanloser-Straße 23, 78224 Singen. Termine vergeben wir ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung, damit wir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. Bitte bringen Sie zum Termin alle relevanten Unterlagen möglichst vollständig mit, insbesondere Schreiben mit Fristen, Verträge, Bescheide und Korrespondenz.



Adresse:


Straße: Theodor-Hanloser-Straße 23
Stadt: Singen
Postleitzahl: 78224
Wichtig: Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.








Tätigkeitsbereiche

Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsangelegenheiten. Da eine pauschale Aufzählung häufig nicht abbildet, worauf es im konkreten Einzelfall ankommt, empfehlen wir eine kurze Kontaktaufnahme, damit wir Ihr Anliegen einordnen, den passenden Beratungsansatz wählen und Ihnen transparent mitteilen können, ob und wie wir Sie vertreten können.

Eine nicht abschließende Übersicht über unsere Tätigkeitsgebiete finden Sie auf der entsprechenden Unterseite. Dort erhalten Sie einen schnellen Überblick, in welchen Bereichen wir regelmäßig tätig sind und welche Themen typischerweise in unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung vorkommen.



Wenn Sie ein rechtliches Anliegen haben, erreichen Sie uns telefonisch und per E-Mail. Zusätzlich können Sie das Kontaktformular auf dieser Webseite nutzen, um uns die wichtigsten Eckdaten vorab zu übermitteln. Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung auch vor Ort in Singen möglich. Ziel ist eine zügige und klare erste Orientierung, damit Sie zeitnah wissen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Unsere Schwerpunkte – typische Anliegen, bei denen wir helfen
Mandantinnen und Mandanten kommen selten mit der Frage „Welches Rechtsgebiet ist das?“, sondern mit einer konkreten Situation, in der schnell Klarheit, Fristenkontrolle und ein belastbarer Plan erforderlich sind. Nachfolgend finden Sie die Schwerpunkte, in denen wir regelmäßig tätig sind. Über die Verlinkungen gelangen Sie zu den jeweiligen Unterseiten mit weiteren Informationen.

Wenn Ihr Anliegen einen Schweiz-Bezug hat, klären wir frühzeitig, welches Gericht international zuständig ist, welches Recht anwendbar ist und wie Anerkennung und Vollstreckung in Deutschland oder der Schweiz praktisch durchgesetzt werden können.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder Schutzrechte durchsetzen möchten, beraten und vertreten wir im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht. Wir prüfen Anspruch, Reichweite, Dringlichkeit und die richtige Reaktion, insbesondere bei Unterlassungserklärungen und drohenden einstweiligen Verfügungen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtssicher gestalten möchten, prüfen wir Fristen, Erfolgsaussichten und die wirtschaftlich sinnvolle Strategie – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Wenn es um Forderungen geht, unterstützen wir Gläubiger bei der außergerichtlichen Geltendmachung und gerichtlichen Durchsetzung, einschließlich Mahnverfahren, Klage und Zwangsvollstreckung. Ebenso vertreten wir Schuldner, wenn Forderungen unberechtigt sind, überhöht geltend gemacht werden oder Vollstreckungsmaßnahmen abgewehrt werden müssen.
Wenn Sie einen Coachingvertrag abgeschlossen haben oder ein Anbieter Ansprüche geltend macht, prüfen wir Wirksamkeit, Widerrufs- und Rücktrittsrechte, Leistungsinhalt und Rückabwicklungsmöglichkeiten. Wir vertreten Sie sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wenn es im privaten Baurecht/Werkvertragsrecht zu Streit kommt, unterstützen wir bei Bau- und Werkverträgen, Mängeln, Nachträgen, Abnahmen, Vergütung, Kündigung und Beweissicherung. Ziel ist eine belastbare Dokumentation und eine klare Strategie für außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung.

Wenn Sie mit einem Verkehrsunfall konfrontiert sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit Beteiligten und Versicherern und bereiten die vollständige Regulierung Ihrer Ansprüche vor – bei Sachschaden ebenso wie bei Personenschaden.

Wenn Sie im Strafrecht betroffen sind, etwa durch Strafbefehl, Anklage oder Hauptverhandlung, entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie und vertreten Sie in allen Verfahrensabschnitten – einschließlich Rechtsmitteln wie Berufung und Revision.

Wenn Sie im Mietrecht, Kaufrecht, Darlehensrecht oder Deliktsrecht Unterstützung benötigen, beraten wir bei typischen Streitlagen wie Mängeln, Rücktritt, Schadensersatz, Rückabwicklung und Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen.

Wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht, etwa durch Bewertungen, Videos, Bilder oder rufschädigende Inhalte im Internet, prüfen wir Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie taktische Schritte zur schnellen Entfernung und zur gerichtlichen Durchsetzung.

Schweizer Bezug – was das praktisch bedeutet
Viele Mandate im Raum Singen, Konstanz und an der Schweizer Grenze betreffen Konstellationen, in denen Deutschland und die Schweiz zugleich eine Rolle spielen. In solchen Fällen entscheidet häufig bereits am Anfang, ob ein Vorgehen in Deutschland oder in der Schweiz sinnvoll ist, welches Recht anwendbar ist, wie Zustellung und Beweisfragen zu behandeln sind und ob ein späterer Titel tatsächlich effektiv durchgesetzt werden kann. Wir ordnen grenzüberschreitende Sachverhalte frühzeitig rechtlich und taktisch ein. Das betrifft insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit, des Erfüllungsortes, des anwendbaren Rechts, der Anerkennung und Vollstreckung sowie der typischen Risiken, die sich aus unterschiedlichen Verfahrensordnungen ergeben. Ziel ist es, dass Sie keine Zeit verlieren und keine Optionen verschenken, weil ein Verfahren im falschen Land oder unter falschen Annahmen gestartet wurde.

So läuft die Zusammenarbeit – in klaren Schritten
Im ersten Schritt nehmen wir Ihr Anliegen auf. Sie können uns telefonisch kontaktieren oder die wesentlichen Eckdaten über das Kontaktformular übermitteln. So können wir Dringlichkeit, Fristen und den Beratungsbedarf einordnen.

Im zweiten Schritt erhalten Sie eine nachvollziehbare Einschätzung, welche Vorgehensoptionen bestehen, welche Unterlagen benötigt werden und welches Ziel wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist. Gerade bei Fristsachen ist diese frühe Orientierung entscheidend.

Im dritten Schritt setzen wir die gewählte Strategie um, sei es außergerichtlich durch Korrespondenz und Verhandlungen oder gerichtlich durch Antragstellung, Klage, Verteidigung oder Rechtsmittel. Sie erhalten eine klare Kommunikation zu den nächsten Schritten und zu den jeweils erforderlichen Mitwirkungen.

Sofort wichtig: Fristen und Handlungsdruck
In vielen Verfahren entscheiden Fristen über Ihre Handlungsoptionen. Das betrifft insbesondere Kündigungen, Strafbefehle, Rechtsmittel wie Berufung und Revision sowie Eilverfahren. Wenn Sie ein Schreiben mit Frist erhalten haben oder ein kurzfristiger Termin droht, ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme regelmäßig entscheidend, damit wir die Fristlage prüfen und die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten können.


Kontaktformular

Sie können uns ebenfalls über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.


Häufige Fragen (FAQ)

Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In vielen Fällen ist eine kurzfristige erste Einschätzung möglich, insbesondere wenn Fristen laufen. Nutzen Sie hierfür gern Telefon oder Kontaktformular, damit wir Dringlichkeit und Thema vorab einordnen können.

Was sollte ich bei einer Kündigung sofort beachten?
Wichtig ist insbesondere die Frist zur Kündigungsschutzklage, die regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung läuft. Gleichzeitig sollten Unterlagen gesichert und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber strategisch geführt werden.

Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung erhalte?
Abmahnungen sollten nicht ignoriert und Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterschrieben werden. Entscheidend ist eine schnelle Prüfung von Anspruch, Reichweite und Risiken, insbesondere wegen Vertragsstrafen und einstweiliger Verfügungen.

Was bedeutet „Schweizer Bezug“ für mein Verfahren konkret?
Bei D/CH-Konstellationen sind internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht oft entscheidend. Außerdem ist zu prüfen, ob ein Titel später anerkannt und vollstreckt werden kann und welche Verfahrensschritte praktisch sinnvoll sind.

Kann ich Unterlagen vorab übermitteln?
Ja. Sie können Schreiben, Verträge, Bescheide oder Korrespondenz vorab per E-Mail oder über das Kontaktformular übermitteln. Das erleichtert eine schnelle und präzise erste Einordnung.