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Zuerst ist zu klären, was unter gewerblicher Rechtsschutz zu verstehen ist. Im deutschen Recht versteht man unter dem gewerblichen Rechtsschutz die Gesamtheit der immateriellen Güter. Hierunter sind das Markenrecht, Designrecht, Patentrecht als auch das Gebrauchsmusterrecht, sowie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht zu verstehen.
Immaterialgüter, bei manchen Unternehmen nahezu das gesamte Vermögen!
Gleich richtig beraten lassen.
Es erscheint nicht fremd zu behaupten, dass wir in einer digitalisierten Welt leben. Die Digitalisierung hat einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Rechtsgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes. Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Recht sich auf die zunehmende Digitalisierung eingestellt hat. Es regelt in zahlreichen Gesetzten die vergleichsweise jungen Rechtsgebiete. Gerade kleine, oder neu gegründete Unternehmen - auch Start Ups genannt - sind oftmals mit zahlreichen Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes konfrontiert, ohne das eine Entsprechende Erfahrung im Unternehmen mit der Rechtsmaterie besteht.
Es sind generell zwei Konstellationen denkbar, einerseits können Sie in Ihrem Unternehmen immaterielle Güter geschaffen haben, welche Sie entweder durch das Markenrecht, das Designrecht, Patentrecht oder Gebrauchsmusterrecht schützen lassen wollen.
Andererseits kann es bei einer unüberschaubaren Zahl an eingetragenen immateriellen Gütern schnell dazu kommen, dass Ihrem Unternehmen vorgeworfen wird, dass Sie gegen immaterielle Güter eines anderen Unternehmens verstoßen haben sollen.
Unabhängig von der bei Ihrem Unternehmen vorliegenden Konstellation können wir Sie bei Ihrem Anliegen in dem jeweiligen Rechtsgebiet optimal beraten. Für weitergehende Informationen zu den jeweiligen Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes können Sie die nachfolgenden Verlinkungen anklicken.
Sie möchten sich in Ihrer Angelegenheit durch uns beraten lassen?
Wir sind für Sie da!