Außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen 


Außergerichtlich wird der säumige Zahler durch unser Büro darauf hingewiesen, dass er sich mit seiner Zahlung in Verzug befindet und somit den Schaden, der dem Gläubiger durch diesen Verzug entstanden ist, zu ersetzen hat. Dieser Schaden muss der Schuldner zusätzlich zu dem Betrag der Forderung ersetzen. Zu diesem Schaden gehören insbesondere die Kosten des Rechtsanwalts und die Verzugszinsen. Diese Positionen werden in dem außergerichtlichen Mahnschreiben berechnet und angegeben. Der Schuldner wird zudem aufgefordert, den Gesamtbetrag innerhalb einer Frist zu bezahlen.

Je nach Höhe der Forderung und der Person des Schuldners kann es angezeigt sein, eine gütliche Einigung durch einen Ratenzahlungsvergleich herbeizuführen. Ein durch gegenseitiges Nachgeben gekennzeichneter Vergleich kann bei Geschäftspartnern eine wesentlich bessere Lösung eines Streits darstellen. Allerdings sollte der geschuldete Betrag während der Laufzeit der Ratenzahlungsvereinbarung verzinst werden. Es kann sich auch empfehlen, wegen der Schuldsumme eine notarielle Urkunde erstellen zu lassen, wenn der Schuldner hiermit einverstanden ist. Auch so kann ein Vollstreckungstitel geschaffen werden.

In eine Ratenzahlungsvereinbarung wird regelmäßig eine Verfallklausel aufgenommen: Solange der Schuldner seine Raten pünktlich bezahlt, muss er weitere Maßnahmen durch den Gläubiger nicht befürchten. Kommt er mit einer Rate ganz oder teilweise länger als vereinbart in Rückstand, muss er dagegen mit weiteren Maßnahmen wegen des gesamten Restbetrags rechnen.

Davon abhängig wie der Schuldner auf die Zahlungsaufforderung reagiert können weitere Schritte zur Realisierung der Forderung einzuleiten sein. Einerseits kommt ein Mahnverfahren in Betracht, soweit Sie einen Titel gegen den Gläubiger erwirken möchten und nicht mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu rechnen ist. Ebenfalls kommt eine Klage in Betracht.



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