Strafrecht


Mit Strafrecht wird oft das typische Bild des Häftlings in Verbindung gebracht. Oftmals benutzt man umgangssprachlich den Begriff "sich strafbar machen" zu vorschnell. Juristisch gesehen stellt das Rechtsgebiet des Strafrechts die sogenannte ultima ratio dar. Ultima ratio kann mit "letztem Argument" übersetzt werden und stellt demnach das letzte Mittel der Justiz dar. Da es sich um das schwerste Schwert der Strafverfolgung handelt ist es restriktiv anzuwenden und umfasst lediglich Tatbestände die eine Schwere aufweisen, die dieses auch rechtfertigen. 


Strafrecht? Oder  doch nur der kleine Bruder? 

Wir können beides!  

Ordnungswidrigkeitenrecht


Das mildere Pendant - der kleine Bruder - zum Strafrecht stellt das Ordnungswidrigkeitenrecht dar. Entgegen dem Strafrecht werden Ordnungswidrigkeiten durch sogenannte Bußgeldbescheide verfolgt. Bitte wählen Sie nachfolgend aus, ob Sie einen Strafbefehl erhalten haben, welches dem Strafrecht angehört, oder ein Bußgeldbescheid erhalten haben, welches dem Ordnungswidrigkeitenrecht angehört.

Hier gelangen Sie zum Ordnungswidrigkeitenrecht.



Strafverfahren oder Strafbefehl?


Auch in diesem Bereich ist noch zwischen einer klassischen strafrechtlichen Verhandlung, in Abgrenzung zu einem Strafbefehl unterschieden. Der Strafbefehl stellt auch hier ein abgekürztes Verfahren dar, in dem die "kleineren" Delikte Ihrer Strafe zugeführt werden.


Strafverhandlung

Bald verfügbar!

Hier gelangen Sie zum klassischen Strafrecht. 


Strafbefehl


Strafbefehl erhalten? Dann sind Sie hier richtig.



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Wir sind für Sie da!