Zivilrecht 


Das  Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen. Hierunter fallen z.B. Verträge, deliktische Ansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche, sachenrechtliche Ansprüche, familienrechtliche Ansprüche, erbrechtliche Ansprüche und vieles mehr.  Kurz gesagt, das Zivilrecht regelt alle Bereiche in denen sich der Bürger einem anderen Bürger, gleich in welcher Form gegenübersteht. Dieses kann bei einem Autounfall, sowie bei einem Kaufvertrag als auch bei einem Testament oder der Gründung einer Gesellschaft der Fall sein. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über unsere Tätigkeitsfelder im Zivilrecht.




Die klassische Forderung ist die Geldforderung. Der Käufer schuldet dem Verkäufer eine Geldforderung. Wir helfen Ihnen, sowohl als Gläubiger, als auch als Schuldner.



Sofern jemand Ihnen Geld schuldet, kann dieses unkompliziert außergerichtlich beigetrieben werden. Wir vertreten Sie sowohl als Schuldner, als auch als Gläubiger.


Eine Geldforderung kann durch ein abgekürztes gerichtliches Verfahren eingetrieben werden. Dieses ist das Mahnverfahren, indem ein Mahnbescheid ergeht und anschließend durch den Vollstreckungsbescheid vollstreckt wird.


Sofern eine außergerichtliche Einigung nicht erzielbar ist, kann ein Anspruch mit Hilfe des Staates in Form der gerichtlichen Hilfe durchgesetzt werden.



Sofern ein Bauwerk erstellt werden soll, wird ein sogenannter Bauvertrag zwischen den Parteien geschlossen. Dieses kann bei einer Garage, Einfamilienhaus, sowie bei einem ganzen Gebäudekomplex sein.



Ob Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsvertrag erstellen, ein vorliegender Gesellschafterstreit oder doch die Löschung der Gesellschaft.






Mit dem immer größeren Verkehrsaufkommen steigt auch die Zahl der Verkehrsunfälle. Sofern es zu einem Unfall kommt, kann sowohl das Fahrzeug, andere Sachen als auch Personen verletzt werden. 



Sie sind Gläubiger und haben gegen den Schuldner einen Titel, z.B. in Form eines Urteils erwirkt, dieser zahlt trotz allem nicht? Hier hilft nur eine Vollstreckung durch den Staat.


Sie wollen Ihre Angelegenheiten nach Ihrem Ableben regeln? Sie wurden beerbt? Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung.


Das Familienrecht beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Konstellationen. Wir helfen Ihnen hier bei Ihrem Anliegen.

Ihr Anliegen ist nicht erwähnt? Kontaktieren Sie uns, diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Wir helfen Ihnen bei fast jedem Anliegen!