Markenrecht - Ihre Marke im Markendschungel


Wir helfen Ihnen bei Ihrem markenrechtlichen Anliegen. Unabhängig von der Fallkonstellation können wir ihnen durch jahrelange Erfahrung kompetent zur Seite stehen und Ihr Unternehmen gekonnt durch den Markendschungel führen.


Markenrechtsverletzung? Abmahnung? Nicht untätig bleiben!

Wir helfen Ihnen bei Ihrem Anliegen.


Was ist das Markenrecht?


Unter dem Markenrecht ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr zu verstehen. Dieser Schutz wird durch die Eintragung der Marke, oder durch die nicht-eingetragene Marke durch bloße Verwendung unter den gesetzlichen Regelungen des Markengesetztes und anderen Gesetzten geschützt. Von einer Nichteintragung einer Marke ist abzuraten. in den meisten Fällen abraten.


Schutz Ihrer immateriellen Güter


Jedes Unternehmen steht vor der großen und weitreichenden Frage, ob Sie eine eigene Marken kreieren möchte und sich die immateriellen Rechte an dieser Marke sichert, oder nicht. Egal, ob Sie ein Unternehmen sind, welches Dienstleistungen anbietet oder Produkte vertreibt. Es gibt mittlerweile kaum bis keine Unternehmen mehr, welche sich Ihre immateriellen Rechte nicht schützen lässt.

Einerseits ist dieses dem Umstand geschuldet, dass der Schutz immaterieller Güter einen geringen Kostenfaktor auslöst. Andererseits ist in der digitalen Zeit für das Überleben am Marktgeschehen für ein Unternehmen nahezu Unabdingbar aus der Flut der verschiedenen Anbieter hervorzutreten. Dieses geschieht oftmals durch die Schaffung einer Eigenmarke. Wir unterstützen Sie einerseits bereits im Vorfeld der Schaffung der Marke, bis zur tatsächlichen Eintragung Ihrer eigenen Marke - als auch bei der Verteidigung Ihrer Markenrechte.


Markenrechte Dritter verletzt?


In der digitalen Zeit ist es nicht unüblich, dass ein Unternehmen zahlreiche eingetragene Marken aufweist. Demnach kommt es häufiger vor, dass ein anderes Unternehmen gegenüber Ihrem Unternehmen vorbringt, dass Sie die Markenrechte des anderen verletzt hätten. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass eine Markenverletzung nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Eine Markenrechtsverletzung kann etwaige Ansprüche des Geschädigten auslösen. Das Markengesetz sieht unter anderem vor, dass der Geschädigte Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen kann. Dieses kann schnell zu einer unternehmensbedrohenden Lage führen. Bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erscheint eine anwaltliche Beratung unabdingbar. Wir beraten Sie auch in schwierigen Fällen, damit Ihr Unternehmen nicht in Schieflage gerät.



Gibt es Unterschiede zwischen Marken?


In der Tat gibt es große Unterschiede zwischen eingetragenen Marken. Bei Marken, wie bei anderen immateriellen Rechtsgebieten gilt das sogenannte Geltungsprinzip, demnach entfaltet eine Marke nur in derjenigen Region tatsächlichen Schutz gegenüber Dritten, in welcher Sie eingetragen ist. Es gibt verschiedenen Regionen, in welchen eine Marke eingetragen werden kann. Beispielhaft kann hierzu die nationale Eintragung, unionsrechtliche Eintragung, als auch die internationale Eintragung  genannt werden, in welcher die Markenrechte einer Marke nur nationalen Schutz, unionsrechtlichen oder internationalen Schutz entfaltet. Haben Sie Ihre Marke lediglich in Deutschland bei der zuständigen Behörde eintragen lassen, entfaltet die Markeneintragung unter Umständen lediglich nationalen Schutz. Demgegenüber gibt es ebenfalls die unionsrechtliche Markeneintragung. Richtigerweise weist die Bezeichnung - union -  darauf hin, dass hier gerade keine nationale Eintragung erfolgt, sondern eine Eintragung auf europäischer Ebene. Durch die Eintragung wird auch unionsweiter Markenschutz ausgelöst. Im ersten Moment spricht nicht viel für eine nationale Eintragung, jedoch gibt es wie bei jedem Thema auch bei einer unionsrechtlichen Eintragung Nachteile, sowie bei einer nationalen Eintragung Vorteile. Welche Markeneintragung für Ihr Unternehmen erforderlich ist werden wir zusammen mit Ihnen herausarbeiten um den bestmöglichen benötigten Schutz Ihrer Rechte zu gewährleiste


Wort-Bildmarke oder doch eine Wortmarke?


Auch innerhalb einer Marke gibt es einen unterschiedlichen Schutzumfang. Eine Wort-Bildmarke entfaltet wie der Name bereits andeutet nur dann einen Schutzumfang gegenüber einem Dritten, wenn dieser nicht nur den identischen Wortlaut übernimmt, sondern auch die grafische Komponente der eingetragenen Marke übernimmt. Eine Wortmarke entfaltet unabhängig von einer grafischen Komponente einen Schutz, sobald der Wortlaut durch einen Dritten übernommen oder verletzt wird. Demnach entfaltet eine Wort-Bildmarke gegenüber einer Wortmarke einen deutlich geringeren Schutzumfang. Jedoch ist es deutlich schwieriger sich eine Wortmarke - verglichen zu einer Wort-Bildmarke - eintragen zu lassen, da eine Marke bestimmte Eintragungsvoraussetzungen erfüllen muss. Ob eine Wort-Bildmarke für Ihr Unternehmen ausreichend ist, oder - eventuell ergänzend oder lediglich - Ihre Marke als Wortmarke eingetragen werden muss werden wir zusammen mit Ihnen erarbeiten und Ihnen bei Ihrem Vorhaben der Markeneintragung unterstützen.


Eintragungsfähigkeit und Eintragungshindernisse


Gerade für unerfahrene und kleinere Unternehmen kann der Weg bis zu Schaffung der eigenen Marke steinig, als auch im ersten Moment unerreichbar erscheinen. Es lauern einige Probleme und Gefahren bereits im Vorfeld der Eintragung. Wir können Sie kompetent Beraten, damit Sie diese Probleme und Gefahren umgehen können. Denn nicht jeder Markenname, der von Unternehmen gewünscht wird ist tatsächlich eintragungsfähig. 

Eine Marke muss einige Kriterien erfüllen, damit diese eingetragen werden kann. Eine der vielen Kriterien ist, dass die Marke eine Unterscheidungskraft zu anderen Marken besitzt. Daher kann eine bereits existierende Marke mit gleichem Schutzumfang nicht nochmals eingetragen werden oder eine zu ähnliche Marke kann ihrer Marke die Eintragung versagen. Bereits die Eintragung einer Marke, welche keine Unterscheidungskraft gegenüber einer anderen ähnlichen Marke besitzt kann einerseits einen Löschungsanspruch auslösen falls Sie trotz alledem eingetragen wird und unter Umständen eine Markenrechtsverletzung darstellen. Lassen Sie sich bereits im Vorfeld beraten.

Zudem muss eine Marke schutzfähig sein. Es kann aus mehreren Gründen an einer Schutzfähigkeit der Marke fehlen. Unter anderem können allgemeine Begriffe, beispielhaft "Kabel" nicht als Marke im Schutzumfang für elektronische Erzeugnisse und Produkte eingetragen werden. Ansonsten könnte der Markenrechtsinhaber alle Dritten von der Verwendung des Begriffes "Kabel" ausschließen. Dass dieses zu Problemen beispielhaft im Bereich der Ladekabel, Verlängerungskabel und allen anderen Gestaltungen kommt ist selbsterklärend. Wir stehen Ihnen auch hier im Vorfeld der Eintragung zur Seite und beraten Sie bestmöglich.

 

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Wir sind für Sie da!