Urheberrecht – Schutz von Fotos, Texten, Videos, Musik und Software


Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen und sorgt dafür, dass Werke nicht beliebig kopiert, veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden dürfen. In der Praxis betrifft das nicht nur klassische „Kunst“, sondern ganz typische Unternehmensrealität: Produktfotos im Online-Shop, Website-Texte, Grafiken, Social-Media-Posts, Werbevideos, Musik in Reels, Bedienungsanleitungen, Präsentationen sowie Software und digitale Inhalte. Hanke.Legal unterstützt Sie in urheberrechtlichen Konflikten sowohl als Rechteinhaber, wenn Ihre Inhalte übernommen wurden, als auch als Unternehmen, wenn Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird und eine Abmahnung oder ein gerichtliches Eilverfahren droht.

1. Was schützt das Urheberrecht in der Praxis?
Urheberrechtlicher Schutz kann unter anderem bestehen an Texten, Fotografien, Grafiken, Layouts, Videos, Musikwerken, Filmwerken, Software, Datenbankstrukturen, Bedienungsanleitungen und sonstigen schöpferischen Inhalten. Bei Bildern ist in der Praxis besonders wichtig, dass häufig bereits Produktfotos urheberrechtlich relevant sein können, selbst wenn sie „nur“ im Unternehmensalltag erstellt wurden. Entscheidend ist dann, welche Rechte eingeräumt wurden, wer Urheber ist und ob eine Nutzungsrechtekette (z. B. Fotograf → Agentur → Unternehmen) sauber dokumentiert ist.

2. Typische Streitfälle: Wo es erfahrungsgemäß eskaliert
Urheberrechtliche Auseinandersetzungen entstehen besonders häufig, wenn Inhalte schnell „mitgenommen“ werden. Typische Konstellationen sind die Übernahme fremder Produktbilder in Online-Angeboten, das Kopieren von Website-Texten, die Nutzung von Fotos in Social Media ohne Lizenz, die Einbindung von Musik in Marketing-Clips ohne ausreichende Rechte oder die Weiterverwendung von Bildmaterial nach Beendigung einer Zusammenarbeit. Auf der anderen Seite erleben Unternehmen regelmäßig, dass eigene Inhalte durch Wettbewerber übernommen werden, etwa um schnell Sortimente aufzubauen oder Reichweite zu generieren. Hier ist die Geschwindigkeit der Reaktion oft entscheidend, weil sich rechtsverletzende Inhalte im Netz in kurzer Zeit multiplizieren.

3. Welche Ansprüche bestehen – und welche Risiken drohen?
Urheberrecht ist ein Unterlassungsrecht mit erheblicher wirtschaftlicher Sprengkraft. Im Konfliktfall geht es regelmäßig um Unterlassung und Beseitigung, häufig ergänzt um Auskunft (zur Bezifferung), Schadensersatz (oft nach Lizenzanalogie) sowie die Erstattung von Abmahnkosten. In eilbedürftigen Fällen kann die Durchsetzung oder Abwehr im Wege der einstweiligen Verfügung relevant werden, wenn ein schnelles gerichtliches Verbot droht oder erforderlich ist. Gerade bei Abmahnungen ist Vorsicht geboten. Eine vorschnell abgegebene Unterlassungserklärung bindet typischerweise langfristig und kann Vertragsstrafen auslösen, selbst bei unbeabsichtigten Folgehandlungen, etwa durch Caches, Marktplatz-Spiegelungen oder automatisch erzeugte Vorschaubilder.

4. Online und Ausland: Der neue BGH-Maßstab zum „commercial effect“ (Inlandsbezug)
Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet stellt sich häufig die Schlüsselfrage, ob deutsches Urheberrecht überhaupt „greift“, wenn die Handlung ihren Schwerpunkt im Ausland hat. Hier gilt zunächst das Territorialitätsprinzip: Der urheberrechtliche Schutz ist grundsätzlich auf das Inland bezogen, sodass es auf eine Nutzungshandlung im Inland beziehungsweise einen hinreichenden Inlandsbezug ankommt. Der Bundesgerichtshof hat diese Linie mit Urteil vom 05. Dezember 2024 – I ZR 50/24 („Produktfotografien“) – nochmals deutlich verschärft und für das Urheberrecht konkretisiert: Wenn das beanstandete Verhalten seinen Schwerpunkt im Ausland hat, reicht die bloße Abrufbarkeit in Deutschland regelmäßig nicht aus. Erforderlich ist vielmehr ein hinreichender wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug („commercial effect“)“, der anhand einer Gesamtabwägung der Umstände festzustellen ist. In dem entschiedenen Fall war unter anderem relevant, dass Produktfotografien über die Google-Bildersuche auffindbar waren und auf ausländische Websites (unter ausländischen Top-Level-Domains) verwiesen. Der BGH hat klargestellt, dass ein solcher „technischer Zugriff“ oder die reine Abrufbarkeit in Deutschland allein noch keine hinreichende inländische Nutzungshandlung begründet, wenn es an einer erkennbaren Marktausrichtung auf Deutschland fehlt.

Was bedeutet das praktisch?
Für die rechtliche Bewertung ist künftig noch stärker entscheidend, ob die Veröffentlichung oder Nutzung erkennbar auf den deutschen Markt zielt oder sich wirtschaftlich relevant in Deutschland auswirkt. In der Praxis sprechen beispielsweise Umstände wie deutsche Sprache, Preise in Euro mit deutschem Vertrieb, Lieferoptionen nach Deutschland, deutsche Ansprechpartner, gezielte Werbung oder SEO-Ausrichtung auf Deutschland, eine .de-Domain oder eine spezifische Ansprache deutscher Kunden für einen solchen Inlandsbezug. Fehlen solche Faktoren und liegt der Schwerpunkt eindeutig im Ausland, wird eine urheberrechtliche Durchsetzung in Deutschland deutlich schwerer. Für eine Kanzlei an der deutsch-schweizerischen Grenze ist diese Rechtsprechung besonders relevant: Viele Fälle betreffen Inhalte, die in der Schweiz erstellt oder auf Schweizer Seiten genutzt werden, deren wirtschaftlicher Effekt aber (je nach Ausrichtung) in Deutschland eintreten kann oder gerade nicht. Genau diese Abgrenzung entscheidet zunehmend über Erfolg oder Misserfolg.

5. Unsere Unterstützung im Urheberrecht
Hanke.Legal begleitet Sie im Urheberrecht von der ersten Risikoeinschätzung bis zur konsequenten Durchsetzung oder Abwehr. Wir prüfen insbesondere, ob Schutz besteht, ob Nutzungsrechte wirksam eingeräumt wurden, ob der Gegner tatsächlich „zielgerichtet“ den deutschen Markt adressiert (Stichwort „commercial effect“) und welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist – von der außergerichtlichen Einigung bis zur einstweiligen Verfügung oder Klage. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder feststellen, dass Ihre Inhalte übernommen wurden, ist eine schnelle und strukturierte Prüfung regelmäßig der beste Weg, Folgeschäden zu begrenzen und Ihre Rechtsposition zu sichern.