Wettbewerbsrecht (UWG)


Wettbewerbsrecht schützt den fairen Leistungswettbewerb und setzt klare Grenzen für Werbung, Vertrieb und Marktverhalten. Für Unternehmen ist das Wettbewerbsrecht deshalb zugleich Chance und Risiko: Einerseits können Sie sich gegen unlautere Praktiken von Mitbewerbern effektiv wehren und Marktpositionen sichern. Andererseits führen schon kleine Fehler in Werbung, Online-Shop-Texten oder Preisangaben regelmäßig zu Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und – im Eilfall – zu einstweiligen Verfügungen, die den Vertrieb kurzfristig blockieren können.

Hanke.Legal berät und vertritt Unternehmen, Selbstständige und Onlinehändler im Wettbewerbsrecht sowohl präventiv als auch im Streitfall. Unser Fokus liegt auf einer rechtssicheren, geschäftsnahen Lösung, die wirtschaftliche Interessen schützt und unnötige Eskalationen vermeidet, ohne Ihre Position zu schwächen.

1. Worum es im Wettbewerbsrecht praktisch geht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfasst unlautere geschäftliche Handlungen, also Verhaltensweisen im Markt, die Mitbewerber, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer unzulässig beeinflussen oder täuschen. In der Praxis geht es selten um „juristische Theorie“, sondern um konkrete Fragen des Vertriebsalltags: Wie darf ein Produkt beworben werden, welche Angaben sind verpflichtend, wie müssen Rabatte und Preise dargestellt werden, und wo liegt die Grenze zwischen zulässiger Werbung und Irreführung? Gerade im digitalen Vertrieb erhöhen sich die Risiken, weil Aussagen schnell eine große Reichweite entfalten und Mitbewerber wie auch Verbände die Einhaltung der Regeln systematisch überwachen. Eine einzelne unklare Formulierung kann genügen, um eine kostenträchtige Abmahnung auszulösen.

2. Typische Abmahnfelder im Unternehmensalltag
Wettbewerbsrechtliche Konflikte entstehen besonders häufig in folgenden Konstellationen:
Bei irreführender Werbung geht es etwa um unzutreffende Qualitäts-, Herkunfts-, Testergebnis- oder Verfügbarkeitsaussagen sowie um das Weglassen wesentlicher Informationen. Bei Preis- und Rabattwerbung stehen häufig Grundpreise, Streichpreise, „statt“-Angaben, zeitliche Befristungen und Transparenzpflichten im Vordergrund. Im Onlinehandel sind Informationspflichten, Widerrufsbelehrungen, Versand- und Lieferangaben sowie die Darstellung von Produkteigenschaften regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen. Auch vergleichende Werbung, Influencer-Marketing und die Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien führen häufig zu Auseinandersetzungen. Hinzu kommen Fallgruppen wie aggressive Verkaufsmethoden, unzulässige Kontaktaufnahmen, Fake-Bewertungen, die gezielte Behinderung von Wettbewerbern oder die unlautere Ausnutzung von Ruf und Bekanntheit eines Konkurrenzprodukts.


3. Abmahnung, Unterlassung und einstweilige Verfügung: Warum die erste Reaktion entscheidend ist
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist häufig der Auftakt zu einem eskalierenden Verfahren. Typischerweise verlangt die Gegenseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Erstattung von Rechtsanwaltskosten und oft auch Auskunft oder Schadensersatz. Der wirtschaftliche Kern liegt dabei regelmäßig in der Unterlassung, weil jede künftige Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe auslösen kann. Gerade deshalb ist es in der Praxis meist falsch, vorschnell eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Solche Erklärungen sind häufig zu weit gefasst und binden Ihr Unternehmen langfristig stärker als rechtlich erforderlich. Gleichzeitig ist Untätigkeit riskant, weil die Gegenseite im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung beantragen kann, die Werbemaßnahmen oder Verkäufe kurzfristig untersagt. Die richtige Strategie besteht daher regelmäßig darin, den Vorwurf rechtlich und tatsächlich zu prüfen, die Prozessrisiken realistisch zu bewerten und dann eine zielgerichtete Reaktion zu wählen, die das Risiko einer Verfügung minimiert und gleichzeitig Ihre Handlungsfreiheit wahrt.


4. Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitbewerber
Wettbewerbsrecht ist nicht nur Verteidigung, sondern auch ein wirksames Instrument zur Marktbereinigung, wenn Mitbewerber sich durch unlautere Mittel Vorteile verschaffen. In solchen Fällen kann die konsequente Anspruchsdurchsetzung den fairen Wettbewerb wiederherstellen und Umsatzabflüsse verhindern. Je nach Situation kommen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung und – zur endgültigen Klärung – ein Hauptsacheverfahren in Betracht. Ziel ist stets, die Maßnahme so zu wählen, dass sie effektiv wirkt, beweissicher ist und wirtschaftlich sinnvoll bleibt.


5. Prävention und Compliance: Abmahnrisiken reduzieren
Viele wettbewerbsrechtliche Risiken lassen sich mit überschaubarem Aufwand deutlich senken, wenn Werbemittel, Online-Shops und Vertriebsprozesse strukturiert geprüft werden. Typische präventive Maßnahmen sind die Prüfung von Landingpages und Anzeigen, die rechtssichere Gestaltung von Rabattkampagnen, die Prüfung von Pflichtinformationen, die Kontrolle von Bewertungs- und Rankingdarstellungen sowie klare interne Freigabeprozesse für Marketingmaterialien. Für wachstumsorientierte Unternehmen ist dies oft der wirtschaftlich sinnvollste Weg, weil dadurch teure Ad-hoc-Verfahren und kurzfristige Vertriebssperren vermieden werden.

6. Unsere Unterstützung im Wettbewerbsrecht
Hanke.Legal begleitet Sie im Wettbewerbsrecht je nach Bedarf von der präventiven Prüfung bis zur konsequenten Prozessvertretung. Wir analysieren die Vorwürfe oder Ihre Ansprüche, entwickeln eine belastbare Verteidigungs- oder Durchsetzungsstrategie, führen die Kommunikation mit der Gegenseite und vertreten Sie im Eilverfahren sowie im Hauptsacheprozess. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine Lösung, die nicht nur juristisch korrekt, sondern auch unternehmerisch sinnvoll ist, weil das Wettbewerbsrecht in der Praxis immer Teil einer Geschäftsentscheidung ist.