Strafverfahren
Strafverhandlung vor Gericht: Was Sie erwartet und wie wir Sie verteidigen
Eine Strafverhandlung ist der zentrale Termin im Strafverfahren. In der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht nach einer mündlichen Beweisaufnahme, ob und in welchem Umfang eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt. Für Beschuldigte und Angeklagte stehen dabei regelmäßig erhebliche Konsequenzen im Raum, die über eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinausreichen können, etwa Eintragungen, berufsrechtliche Folgen, ausländerrechtliche Auswirkungen oder Maßnahmen im Fahrerlaubnisrecht. Die Weichen werden häufig bereits vor dem ersten Verhandlungstag gestellt, weil Strategie, Aktenlage, Beweisanträge und Verfahrensrechte die spätere Entscheidung maßgeblich beeinflussen.
Hanke.Legal übernimmt Ihre Verteidigung vom ersten Kontakt bis zum Abschluss der Instanzen. Wir steuern die Kommunikation mit Gericht und Staatsanwaltschaft, beantragen Akteneinsicht, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und setzen Ihre Rechte in der Hauptverhandlung konsequent durch.
Der wichtigste Grundsatz: Keine Aussage ohne Aktenkenntnis
Viele Verfahren werden dadurch unnötig erschwert, dass Betroffene frühzeitig „zur Aufklärung“ beitragen wollen. Die Strafprozessordnung stellt klar, dass Sie sich zur Sache äußern können, aber nicht müssen, und dass Sie jederzeit einen Verteidiger konsultieren dürfen. In der Praxis ist es häufig sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu nehmen, weil erst dann belastende und entlastende Umstände zuverlässig bewertet werden können. Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen.
Strafverhandlung: Verteidigung vor Gericht
Eine Strafverhandlung ist für Betroffene häufig der Moment, in dem aus einem Ermittlungsverfahren ein existenzielles Risiko wird. Spätestens mit einer Anklage, einer Ladung zur Hauptverhandlung oder einer Berufungshauptverhandlung wird aus einer abstrakten Vorwurfslage ein konkretes Verfahren mit unmittelbaren Folgen für Freiheit, Fahrerlaubnis, Beruf und Reputation. In dieser Phase entscheidet eine strukturierte und frühzeitige Verteidigung regelmäßig darüber, ob es zu einer Einstellung, zu einer verfahrensrechtlich sauberen Aufklärung oder zu einer belastbaren Grundlage für Rechtsmittel kommt.
Wann kommt es zur Strafverhandlung?
Eine Strafverhandlung findet typischerweise statt, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, oder wenn ein zunächst erlassener Strafbefehl durch einen Einspruch in die Hauptverhandlung überführt wird. Auch im Berufungsverfahren kann es zu einer erneuten Hauptverhandlung kommen. Entscheidend ist, dass ab diesem Zeitpunkt die Verteidigung nicht mehr nur „begleitend“ ist, sondern die Weichenstellung für Beweisaufnahme, Verfahrensumfang und Rechtsfolgen erfolgt.
Ablauf der Hauptverhandlung: Was tatsächlich passiert
Die Strafprozessordnung sieht für die Hauptverhandlung einen formalisierten Ablauf vor. Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache und der Feststellung, ob Angeklagter, Verteidigung und Beweismittel anwesend sind. Im Anschluss folgen die zentralen Prozessmomente, in denen sich Verteidigungsarbeit konkret auswirkt: die Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme und die abschließenden Erklärungen.
Für Mandanten ist wichtig zu verstehen, dass das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat.
Gleichzeitig ist die Hauptverhandlung der Ort, an dem Verteidigung zielgerichtet Einfluss nimmt, indem sie Beweisanträge vorbereitet, Beweiswürdigung angreift, Widersprüche sichtbar macht und Verfahrensrechte konsequent wahrt. Das Urteil beruht schließlich auf der freien Überzeugung des Gerichts aus dem „Inbegriff der Verhandlung“.
Ihre Rechte in der Strafverhandlung und warum sie praktisch zählen
In der Strafverhandlung existieren Rechte nicht „auf dem Papier“, sondern als konkrete Handlungsoptionen. Dazu gehören insbesondere das Recht, sich effektiv verteidigen zu können, und das Recht auf ein faires Verfahren. In der aktuellen Rechtsprechung wird diese Linie ausdrücklich betont, etwa wenn Gerichte ohne erforderliche Verteidigung oder in Abwesenheit verhandeln. Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 27. März 2025 (2 BvR 829/24) hervorgehoben, dass eine strafrechtliche Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers den Anspruch auf effektive Verteidigung und ein faires Verfahren verletzen kann.
Aus Verteidigungssicht bedeutet dies: Wir prüfen frühzeitig, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt und ob eine Beiordnung geboten ist, wenn Schwere der Tat, Straferwartung oder Komplexität dies erfordern. Gerade bei Verfahren mit berufsbezogenen Folgen, Einziehungsrisiken, Bewährungsfragen oder fahrerlaubnisrechtlichen Auswirkungen ist dieser Prüfpunkt häufig erfolgskritisch.
Beweise, Zeugen und Auslandsbezug: Besonderheiten im Grenzraum
In Verfahren mit Bezug zur Schweiz oder zu anderen Staaten spielt die Beweisaufnahme in der Praxis eine besondere Rolle. Häufig geht es um Auslandszeugen, Reiseaufwand und die Frage, ob eine audiovisuelle Vernehmung genügt oder ob eine Präsenzvernehmung erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu jüngst in einem Verfahren mit Auslandszeugen positioniert und die Anforderungen an Fairness und Sachaufklärung in diesem Kontext herausgearbeitet (BVerfG, Beschl. v. 24. August 2025 – 2 BvR 64/25).
Für die Verteidigung bedeutet dies: Wir planen Beweisanträge nicht nur inhaltlich, sondern auch prozessual realistisch, insbesondere mit Blick auf Ladungsfähigkeit, Rechtshilfe, Terminierung und die Frage, welche Form der Vernehmung im konkreten Verfahren tragfähig ist. Maßstab bleibt, dass die Beweisaufnahme der Wahrheitsfindung dienen muss und das Gericht sie vollständig und rechtsstaatlich durchzuführen hat.
Ergebnisoptionen: Einstellung, Freispruch, Strafmilderung, Rechtsmittel Das Ende einer Strafverhandlung ist nicht zwingend ein Schuldspruch. Je nach Aktenlage und Beweisstand kommen Einstellungen, Freispruch, Schuldspruch mit abgestufter Rechtsfolge oder – bei Fehlern – eine belastbare Grundlage für Berufung oder Revision in Betracht. Entscheidend ist, dass eine Verteidigungsstrategie nicht erst im Sitzungssaal beginnt, sondern mit der Aktenanalyse, der Einordnung der Vorwürfe, der
Auswahl des richtigen Verteidigungszeitpunkts und der Vorbereitung der Beweissituation.
Wenn Sie bereits eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten haben, sollten Sie kurzfristig handeln. Termine, Beweisanträge und Erklärungsstrategien lassen sich seriös nur auf Basis der Akte entwickeln.
Kontakt: Nehmen Sie über Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular Kontakt auf. Wir klären kurzfristig, wo Sie stehen, welche Risiken bestehen und welche Verteidigungsschritte sinnvoll sind.
Verständigung („Deal“) in der Strafverhandlung: Chancen, Risiken und Formvorschriften
In geeigneten Fällen kann es zu einer Verständigung nach § 257c StPO kommen. Die Norm regelt, dass das Gericht sich mit den Verfahrensbeteiligten über Fortgang und Ergebnis des Verfahrens verständigen kann, aber nur innerhalb enger Grenzen und unter Wahrung der Aufklärungspflicht.
Die Rechtsprechung ist hier besonders strikt, weil Verständigungen ohne Transparenz und ohne korrekte Belehrung den Grundsatz des fairen Verfahrens gefährden können. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verständigungsvorschriften zwar grundsätzlich gebilligt, zugleich aber betont, dass informelle Absprachen unzulässig sind und Transparenz sowie Protokollierung zwingend abgesichert sein müssen (BVerfG, Urt. v. 19. März 2013 – 2 BvR 2628/10 u.a.).
Aktuell zeigt der Bundesgerichtshof erneut, dass formelle Fehler bei der Belehrung gravierende Folgen haben können. In einem Beschluss vom 07. Januar 2025 hat der BGH eine Verurteilung aufgehoben, weil die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO nicht rechtzeitig, nämlich erst nach Zustandekommen der Verständigung erteilt worden war (BGH, Beschl. v. 07. Januar 2025 – 2 StR 330/24).
Für die Verteidigung bedeutet das: Wenn eine Verständigung überhaupt in Betracht kommt, muss sie rechtssicher vorbereitet und in der Hauptverhandlung sauber dokumentiert werden.
Aktuelle Rechtsprechung: Was Gerichte derzeit besonders betonen
Gerichte stellen in jüngerer Zeit wiederholt heraus, dass Verfahrensfairness und effektive Verteidigung keine bloßen Formalien sind, sondern tragende Prinzipien des Strafverfahrens. Erstens hat das Bundesverfassungsgericht 2025 klargestellt, dass eine Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten und ohne Anwesenheit seines Verteidigers den Anspruch auf effektive Verteidigung und ein faires Verfahren verletzen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht strikt beachtet werden (BVerfG, Beschl. v. 27. März 2025 – 2 BvR 829/24).
Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2025 zudem eine revisionsgerichtliche Entscheidung aufgehoben, soweit eine Revision ohne tragfähige Begründung verworfen worden war, und damit die Bedeutung effektiven Rechtsschutzes im Strafverfahren unterstrichen (BVerfG, Beschl. v. 24. August 2025 – 2 BvR 64/25).
Drittens zeigt der Bundesgerichtshof, dass die Grenzen zulässiger Ermittlungsmethoden und die Verwertbarkeit von Erkenntnissen stark einzelfallabhängig sind. In einem Beschluss zur akustischen Innenraumüberwachung einer Gewahrsamszelle hat der BGH eine Verletzung von Selbstbelastungsfreiheit und fairem Verfahren verneint und damit verdeutlicht, dass Verteidigung frühzeitig auf die konkrete Art der Beweiserhebung reagieren muss (BGH, Beschl. v. 23. Juli 2024 – 3 StR 134/24).
Viertens sind digitale Beweise und grenzüberschreitende Datenerhebungen mittlerweile häufig prozessentscheidend. Der BGH hat 2025 erneut zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten Stellung genommen und die Linie bestätigt, dass spätere gesetzliche Änderungen nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot führen, wenn die Datenanforderung nach damaliger Rechtslage zulässig war.
Diese Entwicklungen zeigen, dass Strafverhandlungen heute häufig von Beweis- und Verfahrensfragen geprägt sind, die ohne präzise Verteidigungsarbeit nicht „nebenbei“ zu gewinnen sind.
Unsere Verteidigung in der Strafverhandlung: Was wir konkret für Sie tun
Wir beginnen regelmäßig mit der vollständigen Aktenanalyse nach beantragter Akteneinsicht und prüfen, welche Beweismittel tatsächlich verwertbar sind, welche Einlassungstaktik sinnvoll ist und ob Verfahrensbeendigungen oder Verständigungen rechtlich und strategisch in Betracht kommen. Das umfasst insbesondere die Vorbereitung auf Zeugenvernehmungen, die Bewertung von Sachverständigengutachten, die Entwicklung einer konsistenten Prozessstrategie und die konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Hauptverhandlung, einschließlich Beweisanträgen und Widersprüchen.
Wenn ein Urteil ergeht, prüfen wir außerdem, ob und welche Rechtsmittel (je nach Instanz Berufung oder Revision) wirtschaftlich und taktisch geboten sind, und sorgen dafür, dass entscheidende Verfahrensvorgänge bereits in der Hauptverhandlung revisionsfest behandelt werden.
Soforthilfe: Wenn Sie eine Ladung, Anklage oder Terminsmitteilung erhalten haben
Wenn Ihnen eine Anklage zugestellt wurde oder Sie eine Terminsladung zur Hauptverhandlung erhalten haben, ist der Zeitpunkt für „Abwarten“ regelmäßig vorbei. Je früher Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie stehen, desto größer ist der Handlungsspielraum in der Hauptverhandlung. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Auf Wunsch übernehmen wir auch kurzfristig die Terminsvertretung und stimmen das Vorgehen mit Ihnen strukturiert ab.