Strafrecht in Singen – Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und beim Strafbefehl


Strafrecht wird im Alltag oft vorschnell mit „Gefängnis“ gleichgesetzt. Tatsächlich ist das Strafrecht juristisch die ultima ratio, also das schärfste Mittel des Staates. Gerade weil strafrechtliche Vorwürfe gravierende Folgen haben können – etwa Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Eintragungen, berufliche Konsequenzen oder Führerscheinmaßnahmen – ist eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung entscheidend.

Bei Hanke.Legal begleiten wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens: vom ersten Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft über die Akteneinsicht und die strategische Einordnung bis hin zur gerichtlichen Verhandlung. Unser Fokus liegt darauf, Risiken zu minimieren, die Kommunikation zu steuern und – je nach Sachlage – eine Einstellung des Verfahrens, eine sinnvolle Verfahrenslösung oder eine effektive Verteidigung in der Hauptverhandlung zu erreichen.


Ordnungswidrigkeitenrecht – Bußgeldbescheid, Punkte und Fahrverbot

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das „mildere Pendant“ zum Strafrecht. Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig durch Bußgeldbescheide verfolgt, etwa bei Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen oder Handy am Steuer. Auch wenn es sich nicht um eine Straftat handelt, können die Folgen erheblich sein, insbesondere bei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder hohen Bußgeldern.

Wir prüfen Ihren Bescheid und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung sorgfältig. Dabei geht es häufig um die konkrete Messsituation, die Dokumentation der Behörde, formale Voraussetzungen sowie die Frage, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder ob zunächst eine konsequente Aktenprüfung erfolgen sollte. Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – vom frühen außergerichtlichen Vorgehen bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Hier gelangen Sie zum Ordnungswidrigkeitenrecht.


Strafverfahren oder Strafbefehl – was ist der Unterschied?

Nicht jedes strafrechtliche Verfahren führt unmittelbar zu einer Hauptverhandlung. In vielen Fällen wird ein Strafbefehl beantragt. Der Strafbefehl ist ein abgekürztes Verfahren, das typischerweise bei weniger schwerwiegenden Vorwürfen eingesetzt wird. Der wesentliche Punkt ist: Ein Strafbefehl kann zu einer Verurteilung führen, ohne dass es zunächst zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Deshalb ist es wichtig, die Situation frühzeitig einzuordnen und strategisch zu entscheiden, ob und wie man reagiert.

Wenn Sie eine Ladung, eine Anhörung oder einen Strafbefehl erhalten haben, prüfen wir für Sie insbesondere, welche Beweislage zugrunde liegt, welche Risiken bestehen und welche Vorgehensweise im konkreten Fall die besten Erfolgsaussichten bietet.


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Strafverhandlung


Wenn eine Anklage erhoben wurde oder eine Ladung zur Hauptverhandlung vorliegt, entscheidet sich der Ausgang des Verfahrens häufig in der Beweisaufnahme. Wir übernehmen die Verteidigung von der Akteneinsicht über die Strategie bis zur konsequenten Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Hauptverhandlung, einschließlich Beweisanträgen und der Vorbereitung auf Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen.


Strafbefehl


Ein Strafbefehl wird ohne Hauptverhandlung erlassen und wird bei Untätigkeit rechtskräftig. Wir prüfen Frist und Form des Einspruchs, die Erfolgsaussichten und Risiken einer Hauptverhandlung und setzen die taktisch sinnvollste Vorgehensweise gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft um.

Berufung


Mit der Berufung kann ein amtsgerichtliches Urteil in der zweiten Tatsacheninstanz überprüft und neu verhandelt werden. Wir sichern die Fristen, bewerten Beweis- und Strafzumessungsfehler, entwickeln die Strategie für die Berufungshauptverhandlung und vertreten Sie vor dem Landgericht.

Revision


Die Revision überprüft ein Urteil auf Rechts- und Verfahrensfehler und unterliegt strengen Form- und Begründungsanforderungen. Wir analysieren die Akte, identifizieren tragfähige Revisionsgründe, verfassen eine revisionsfeste Begründung und vertreten Sie im Revisionsverfahren.