Darlehensrecht – Verträge, Rückzahlung durchsetzen und Risiken vermeiden



Darlehen sind in der Praxis ein zentrales Instrument zur Finanzierung – im privaten Bereich ebenso wie im Unternehmenskontext. Streit entsteht häufig nicht beim Vertragsschluss, sondern später: wenn Raten ausbleiben, wenn Kündigungen ausgesprochen werden, wenn Zinsen oder Gebühren bestritten werden oder wenn Sicherheiten verwertet werden sollen. Im Darlehensrecht geht es dann um klare Fragen: Welche Zahlungen sind geschuldet, welche Rechte bestehen bei Zahlungsverzug, welche Kündigungsrechte greifen, welche Sicherheiten können genutzt werden und wie lässt sich eine Forderung effektiv durchsetzen oder abwehren?

Hanke.Legal berät und vertritt Darlehensgeber und Darlehensnehmer bei allen typischen Konflikten rund um Darlehensverträge. Wir klären die rechtliche Ausgangslage, sichern Beweise, entwickeln eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie und setzen Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch. Durch den Kanzleistandort in Singen in unmittelbarer Grenznähe zur Schweiz bearbeiten wir zudem regelmäßig Konstellationen mit grenzüberschreitendem Bezug, etwa wenn Darlehensgeber oder Darlehensnehmer in der Schweiz ansässig sind, Sicherheiten im Ausland liegen oder Zahlungen über Grenzen hinweg erfolgen.

1. Darlehensvertrag: Inhalt, Zinsen, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten
Im Kern verpflichtet der Darlehensvertrag den Darlehensgeber zur Überlassung eines Geldbetrags und den Darlehensnehmer zur Rückzahlung sowie zur Zahlung der vereinbarten Zinsen, wenn es sich um ein verzinsliches Darlehen handelt. Konflikte entstehen häufig, weil Vertragsinhalte nicht eindeutig dokumentiert sind, etwa bei privaten Darlehen im Familien- oder Freundeskreis, bei Gesellschafterdarlehen oder bei kurzfristigen Finanzierungen ohne saubere schriftliche Vereinbarung.

In der Beratung geht es deshalb zunächst um die belastbare Rekonstruktion der Vereinbarung. Maßgeblich sind nicht nur Vertragsurkunden, sondern häufig auch Überweisungsbelege, E-Mail- und Chatverläufe, Tilgungspläne, Quittungen, Nebenabreden und die tatsächliche Durchführung des Vertrags. Je besser die Vereinbarung dokumentiert ist, desto schneller und sicherer lassen sich Ansprüche außergerichtlich durchsetzen oder notfalls gerichtlich titulieren.

2. Fälligkeit, Zahlungsverzug und außergerichtliche Durchsetzung
Wenn ein Darlehensnehmer nicht zahlt, stellt sich zunächst die Frage, ob die Forderung bereits fällig ist. Die Fälligkeit richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, etwa durch feste Ratenpläne, Endfälligkeit oder Kündigungsmechanismen. Wird trotz Fälligkeit nicht geleistet, kann Zahlungsverzug eintreten. Dann kommen Verzugszinsen und der Ersatz von Rechtsverfolgungskosten in Betracht.

In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Durchsetzung der wirtschaftlich sinnvollste erste Schritt. Wir setzen klare Fristen, beziffern Haupt- und Nebenforderungen nachvollziehbar und schaffen eine belastbare Ausgangslage für die nächsten Stufen, falls keine Zahlung erfolgt. Je nach Konstellation kann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung sinnvoll sein, allerdings nur dann, wenn sie rechtlich sauber formuliert ist, Verzinsung und Fälligkeit klar regelt und bei Pflichtverletzungen wirksame Konsequenzen vorsieht.

3. Kündigung von Darlehen: Wann kann beendet werden und welche Folgen hat das?
Ein häufiges Streitthema ist die Kündigung. Gerade bei unbefristeten oder langfristigen Darlehen stellt sich die Frage, wer wann kündigen darf und ob eine Kündigung überhaupt wirksam erklärt wurde. Bei Darlehen mit Zahlungsrückständen ist zudem zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine fristlose oder außerordentliche Kündigung in Betracht kommt und ob zuvor bestimmte Schritte erforderlich sind, etwa Mahnungen oder Nachfristsetzungen. Im unternehmerischen Bereich spielen außerdem Klauseln zu Kündigungsrechten bei Covenant-Verstößen oder bei wesentlichen Verschlechterungen der Vermögenslage eine Rolle.

Wir prüfen Kündigungen sowohl aus Sicht des Darlehensgebers als auch aus Sicht des Darlehensnehmers. Dabei geht es häufig nicht nur um die Wirksamkeit der Kündigung, sondern um die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen: Wird der gesamte Restbetrag sofort fällig? Können Sicherheiten verwertet werden? Entstehen zusätzliche Kosten, etwa Vorfälligkeits- oder Schadensersatzansprüche? Und wie lässt sich ein eskalierender Konflikt frühzeitig kontrollieren?

4. Sicherheiten: Bürgschaft, Grundschuld, Pfandrecht und Sicherungsabtretung
Viele Darlehen sind durch Sicherheiten abgesichert. In der Praxis betrifft das häufig Bürgschaften, Grundschulden oder Hypotheken, Pfandrechte, Sicherungsübereignungen oder Sicherungsabtretungen. Streit entsteht, wenn der Darlehensnehmer in Verzug gerät und Sicherheiten verwertet werden sollen oder wenn der Darlehensnehmer behauptet, die Sicherheiten seien unwirksam oder dürften nicht gezogen werden.

Wir beraten dazu, welche Sicherheiten wirksam bestellt wurden, ob die Voraussetzungen der Verwertung vorliegen und wie die Durchsetzung rechtssicher erfolgt. Ebenso vertreten wir Darlehensnehmer, wenn Sicherheiten unangemessen verwertet werden, wenn Abrechnungen nicht stimmen oder wenn Verwertungsmaßnahmen angreifbar sind.

5. Gesellschafterdarlehen und Darlehen im Unternehmenskontext
Darlehen im Unternehmensumfeld unterscheiden sich häufig vom klassischen Privatdarlehen. Insbesondere Gesellschafterdarlehen sind in der Praxis relevant, weil sie häufig als flexible Finanzierungsform genutzt werden, zugleich aber in Krisen- und Insolvenzkonstellationen erhebliche rechtliche Risiken mit sich bringen können. Auch Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen, innerhalb von Familiengesellschaften oder bei projektbezogenen Finanzierungen erzeugen besondere Anforderungen an Dokumentation, Verzinsung, Rückzahlungsmechanismen und Sicherheiten.

Wir unterstützen dabei, Darlehen so zu strukturieren, dass sie im Streitfall beweisbar und durchsetzbar sind und dass Risiken frühzeitig erkennbar werden. In Konfliktfällen prüfen wir insbesondere, ob Rückzahlungsansprüche bestehen, ob Einwendungen greifen und ob eine gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist.

6. Verjährung: Fristen frühzeitig prüfen und Rechtsverlust vermeiden
Im Darlehensrecht ist die Verjährung ein praktisches Kernrisiko. Je nach Anspruchsgrundlage und Vertragsgestaltung können unterschiedliche Fristen relevant werden. Wer zu lange wartet, riskiert, dass Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden können, selbst wenn sie materiell bestehen. Deshalb prüfen wir bei jedem Darlehensfall frühzeitig, welche Fristen laufen, ob Hemmungstatbestände greifen und ob Maßnahmen zur Sicherung erforderlich sind.

7. Unser Vorgehen
Wir beginnen mit der strukturierten Prüfung von Vertrag und Durchführung: Welche Beträge wurden wann ausgezahlt? Welche Zahlungen sind erfolgt? Welche Vereinbarungen zu Zinsen, Laufzeit, Raten und Kündigung bestehen? Welche Sicherheiten wurden bestellt? Anschließend erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung: außergerichtliche Durchsetzung mit Fristsetzung, Verhandlung einer tragfähigen Zahlungsvereinbarung oder gerichtliche Durchsetzung per Mahnverfahren oder Klage. Wenn ein Titel erforderlich ist, führen wir die Titulierung und übernehmen anschließend auch die Zwangsvollstreckung.