Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für Unternehmensgründungen, die interne Organisation von Gesellschaften und die Zusammenarbeit von Gesellschaftern. In der Praxis geht es dabei selten nur um „Formalien“. Gesellschaftsrecht entscheidet regelmäßig darüber, wer welche Rechte hat, wer wie haftet, wer welche Entscheidungen treffen darf und wie Konflikte gelöst werden, wenn Interessen auseinanderlaufen. Eine frühzeitige, sauber gestaltete gesellschaftsrechtliche Struktur ist daher nicht nur „juristisch korrekt“, sondern wirtschaftlich entscheidend, weil sie Risiken reduziert und spätere Streitigkeiten deutlich beherrschbarer macht.
Hanke.Legal berät und vertritt Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Organmitglieder bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen – von der Gründung über die laufende Gestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Rechten. Durch den Kanzleistandort in Singen in unmittelbarer Grenznähe zur Schweiz bearbeiten wir zudem regelmäßig Konstellationen mit grenzüberschreitenden Bezügen, etwa bei Gesellschaftern in der Schweiz, bei internationaler Finanzierung, bei Zuständigkeits- und Vollstreckungsfragen oder bei Unternehmensstrukturen mit Vermögenswerten in Deutschland und der Schweiz.
Gründung und Rechtsformwahl: von der Idee zur tragfähigen Struktur
Die Wahl der passenden Rechtsform ist häufig der erste wesentliche Schritt. Sie bestimmt nicht nur Haftung und Kapitalbedarf, sondern auch die Entscheidungswege, die steuerliche und wirtschaftliche Flexibilität sowie die spätere Exit-Fähigkeit. In der Beratung klären wir, ob eine Struktur wie Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH oder eine andere Rechtsform zum konkreten Vorhaben passt, welche Risiken bestehen und wie diese vertraglich sinnvoll gesteuert werden können. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Regelungen bereits im Gründungsstadium getroffen werden sollten, damit spätere Konflikte nicht zwangsläufig eskalieren. Oft sind auch steuerliche Fragen hinsichtlich der Wahl der Rechtsform entscheidend, wobei ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.
Gesellschaftsverträge und Satzungen: klare Regeln vermeiden teure Streitigkeiten
Viele Auseinandersetzungen entstehen, weil gesellschaftsvertragliche Regelungen fehlen oder unpräzise sind. In der Praxis entscheidet der Gesellschaftsvertrag darüber, wie Gewinne verteilt werden, wie Geschäftsführer bestellt oder abberufen werden, welche Mehrheiten für bestimmte Entscheidungen erforderlich sind, ob Wettbewerbsverbote gelten und wie der Umgang mit Investoren, Darlehen oder Sicherheiten geregelt wird.
Wir unterstützen bei der Erstellung, Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, insbesondere mit Blick auf typische Konfliktfelder wie Stimmrechte, Vetorechte, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte, Nachschusspflichten, Abfindungsregelungen sowie Exit- und Nachfolgeklauseln. Ziel ist eine Regelungsarchitektur, die im Alltag praktikabel ist und zugleich im Konfliktfall belastbar bleibt.
Geschäftsführung, Vertretung und Haftung: Pflichten klar definieren und Risiken steuern
Geschäftsführer und Vorstände tragen umfangreiche Pflichten. Fehler in der Geschäftsführung können zu persönlichen Haftungsrisiken führen, etwa bei Pflichtverletzungen, Verstößen gegen Kapitalerhaltungsregeln, unzulässigen Auszahlungen, Organisationsmängeln oder bei verspäteten Reaktionen in Krisensituationen. Gleichzeitig müssen Gesellschafter und Gesellschaften handlungsfähig bleiben, auch wenn es intern Spannungen gibt.
In der Beratung geht es daher häufig um die Klärung von Kompetenzen, die rechtssichere Gestaltung von Geschäftsführerverträgen, die Vorbereitung und Dokumentation von Gesellschafterbeschlüssen sowie um die rechtlich saubere Reaktion auf Pflichtverletzungen. Wir helfen dabei, Entscheidungen so vorzubereiten, dass sie später nicht an formalen Fehlern angreifbar werden und dass Haftungsrisiken reduziert werden.
Gesellschafterstreitigkeiten: Wenn Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert
Gesellschafterkonflikte sind häufig existenziell, weil sie die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens gefährden. Typische Streitfelder sind blockierte Beschlüsse, Misstrauen gegenüber der Geschäftsführung, Streit über Entnahmen, Investitionen oder Strategie, Vorwürfe von Pflichtverletzungen, Wettbewerbsverstöße oder das Auseinanderfallen wirtschaftlicher Interessen. In solchen Situationen kommt es darauf an, schnell Klarheit über die Rechtspositionen zu schaffen und eine Strategie zu wählen, die sowohl wirtschaftlich als auch prozessual trägt.
Wir beraten und vertreten in Gesellschafterstreitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Je nach Fall kann eine strukturierte Verhandlung mit klaren Regelungspunkten sinnvoll sein. In anderen Fällen ist eine konsequente gerichtliche Durchsetzung erforderlich, etwa wenn Beschlüsse angefochten werden müssen, wenn Auskunfts- und Einsichtsrechte durchgesetzt werden sollen oder wenn es darum geht, rechtswidrige Maßnahmen zu stoppen. Ebenso relevant ist häufig die Frage, wie ein Gesellschafter rechtssicher ausscheidet, wie Abfindungen berechnet werden, ob Einziehungs- oder Ausschlussmechanismen greifen und wie die Gesellschaft handlungsfähig bleibt.
Ein- und Austritt, Abfindung und Nachfolge: wirtschaftlich tragfähige Lösungen sichern
Wenn Gesellschafter einsteigen oder ausscheiden, entsteht regelmäßig ein erhebliches wirtschaftliches Spannungsfeld. Ohne klare Regeln drohen Bewertungsstreitigkeiten, Liquiditätsprobleme und jahrelange Auseinandersetzungen. Wir begleiten Gestaltungen, die den Eintritt neuer Gesellschafter rechtssicher abbilden, und entwickeln Regelungen für Austritt, Kündigung, Abfindung und Nachfolge, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich umsetzbar sind. Dabei ist entscheidend, dass die Vereinbarungen nicht nur „auf dem Papier“ funktionieren, sondern im Ernstfall tatsächlich vollzogen werden können, ohne das Unternehmen zu lähmen.
Umstrukturierung, Umwandlung und Beendigung: rechtssicher planen und sauber umsetzen
Unternehmen verändern sich. Es kommt zu Wachstum, Beteiligungserweiterungen, Restrukturierungen, Zusammenschlüssen oder zur Aufspaltung von Geschäftsbereichen. Ebenso können Liquidation und Beendigung der Gesellschaft notwendig werden. In diesen Situationen sind präzise Planung, belastbare Dokumentation und eine prozessfeste Umsetzung entscheidend, weil sich Fehler später häufig nicht ohne erheblichen Aufwand korrigieren lassen. Wir beraten bei Umstrukturierungen und begleiten die rechtliche Umsetzung, einschließlich der erforderlichen Beschlüsse und Registervorgänge, sowie bei Liquidation und geordnetem Abschluss gesellschaftsrechtlicher Beziehungen.
Gesellschaftsrecht mit Schweiz-Bezug: Grenzüberschreitende Konstellationen frühzeitig sauber klären
Gerade in der Region Singen sind gesellschaftsrechtliche Sachverhalte mit Schweiz-Bezug häufig. Dazu gehören schweizerische Gesellschafter, Geschäftsführungs- und Vertretungsthemen mit Auslandsbeteiligten, Gesellschaftsvermögen über die Grenze hinweg oder Vertrags- und Zuständigkeitsfragen bei grenzüberschreitenden Strukturen. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, frühzeitig zu klären, welches Recht auf die jeweilige Fragestellung anwendbar ist, welches Gericht zuständig sein kann und wie eine Entscheidung praktisch durchgesetzt wird. Eine klare Einordnung zu Beginn schützt vor späteren Verzögerungen, Mehrkosten und Vollstreckungsproblemen.
Beratung und Vorgehen
Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Wir klären, welche Ziele verfolgt werden, welche Risiken bestehen und welche Dokumente maßgeblich sind. In Streitfällen prüfen wir insbesondere die Beweislage, die Wirksamkeit von Beschlüssen, die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen sowie die realistischen Erfolgsaussichten. Anschließend erhalten Sie eine klare Empfehlung, ob eine außergerichtliche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob gerichtliche Schritte erforderlich sind. Wenn ein Verfahren notwendig wird, bereiten wir es so vor, dass die tatsächlichen Grundlagen und die rechtlichen Argumente von Anfang an konsistent und belastbar sind.