Kaufrecht – Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz beim Kauf von Waren


Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften im Alltag und im Geschäftsleben. Streit entsteht regelmäßig dann, wenn die gelieferte Sache mangelhaft ist, wenn Eigenschaften fehlen, wenn Lieferfristen nicht eingehalten werden oder wenn eine Partei die Zahlung oder die Abnahme verweigert. Im Kaufrecht geht es in diesen Situationen nicht um „Kulanz“, sondern um klare Rechte und Pflichten, die konsequent durchgesetzt oder ebenso konsequent abgewehrt werden müssen.

Hanke.Legal berät und vertritt Käufer und Verkäufer bei kaufrechtlichen Fragen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unser Ziel ist eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die rechtlich belastbar ist und praktisch umgesetzt werden kann. Durch unseren Standort in Singen in unmittelbarer Grenznähe zur Schweiz bearbeiten wir zudem häufig Konstellationen mit grenzüberschreitenden Bezügen, etwa wenn Verkäufer, Käufer oder Lieferketten einen Bezug zur Schweiz haben.

Typische Fälle im Kaufrecht

Kaufrechtliche Auseinandersetzungen entstehen in der Praxis besonders häufig bei Fahrzeugkäufen, insbesondere bei Gebrauchtwagen und bei Käufen von privaten Anbietern oder Autohändlern. Ebenso häufig sind Streitigkeiten beim Onlinekauf, bei technischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen oder Einrichtungsgegenständen, wenn Funktionsstörungen auftreten oder die gelieferte Ware von der Beschreibung abweicht. Im unternehmerischen Bereich geht es häufig um Lieferungen von Waren im laufenden Geschäftsbetrieb, um Serienmängel, um Reklamationen, um Retourenstreitigkeiten oder um die Frage, ob Mängel rechtzeitig gerügt wurden.

In vielen Fällen eskaliert ein Streit nicht deshalb, weil die Rechtslage „unklar“ wäre, sondern weil Fristen, Dokumentation und Kommunikation nicht sauber gehandhabt werden. Gerade hier setzt eine anwaltliche Beratung an, weil die richtige Reihenfolge der Schritte darüber entscheidet, ob ein Anspruch durchsetzbar bleibt oder ob sich die Gegenseite auf formale Einwendungen zurückziehen kann.


Ihre Rechte als Käufer: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz

Wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist oder nicht dem Vereinbarten entspricht, stehen Käufern grundsätzlich mehrere Optionen zur Verfügung. Häufig beginnt die richtige Vorgehensweise mit einer klaren Aufforderung zur Nacherfüllung, also zur Reparatur oder Ersatzlieferung, sofern diese möglich und zumutbar ist. Wenn die Nacherfüllung scheitert, verweigert wird oder nicht innerhalb angemessener Zeit erfolgt, können weitergehende Rechte in Betracht kommen, insbesondere Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Welche Option sinnvoll ist, hängt davon ab, ob Sie die Sache behalten möchten, wie erheblich der Mangel ist, welche Folgeschäden entstanden sind und wie die Beweislage aussieht.

In der Beratung klären wir nicht nur, welche Ansprüche theoretisch bestehen, sondern auch, welche Ansprüche sich praktisch beweisen und wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen lassen. Gerade bei hochwertigen Gegenständen oder bei Fahrzeugen ist es regelmäßig entscheidend, frühzeitig Beweise zu sichern, etwa durch Fotos, Videos, Zeugen, Diagnosen, Gutachten oder Werkstattberichte.


Ihre Position als Verkäufer: unberechtigte Reklamationen abwehren und Risiken steuern

Auch Verkäufer sind im Kaufrecht häufig mit Forderungen konfrontiert, die überzogen oder unberechtigt sind. Typische Probleme sind pauschale Mängelbehauptungen, überhöhte Schadensersatzforderungen, die Behauptung von „Arglist“ ohne tragfähige Grundlage oder die Forderung nach Rückabwicklung, obwohl eine Nacherfüllung möglich wäre. Im unternehmerischen Bereich kommen zusätzlich Fragen der ordnungsgemäßen Mängelrüge, der Prüfpflichten, der Lieferkette und der Regressmöglichkeiten hinzu.

Wir unterstützen Verkäufer dabei, Reklamationen rechtlich korrekt einzuordnen, angemessen zu reagieren und unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren. Gleichzeitig zeigen wir auf, wann eine pragmatische Einigung wirtschaftlich sinnvoll sein kann und wie diese so gestaltet wird, dass sie rechtlich belastbar bleibt.


Besonderheiten bei Verbraucherkäufen und Unternehmenskäufen

Im Kaufrecht ist es für die rechtliche Bewertung zentral, ob es sich um einen Kauf zwischen Verbraucher und Unternehmer handelt oder ob beide Parteien Unternehmer sind. Je nach Konstellation unterscheiden sich unter anderem Informationspflichten, die Wirksamkeit bestimmter Vertragsklauseln, Beweis- und Darlegungslasten sowie die praktische Durchsetzung. Deshalb wird in der Beratung stets zuerst geklärt, welche Vertragspartner vorliegen, welche Vertragsdokumente maßgeblich sind und wie der konkrete Ablauf von Bestellung, Lieferung und Reklamation dokumentiert ist.


Kaufrecht mit Schweiz-Bezug: Grenznähe als Praxisfaktor

In der Region Singen sind Kaufverträge mit Schweiz-Bezug häufig, etwa durch Käufe und Verkäufe über die Grenze, durch Lieferungen in die Schweiz oder durch schweizerische Vertragspartner. In solchen Fällen sind nicht nur die materiellen Anspruchsgrundlagen entscheidend, sondern häufig auch Fragen der Zuständigkeit, der Zustellung und der praktischen Durchsetzung. Diese Punkte sollten frühzeitig geklärt werden, weil sie Tempo, Kosten und Verhandlungsspielräume erheblich beeinflussen können.

Unsere Vorgehensweise

Wir beginnen mit einer strukturierten Bestandsaufnahme und prüfen die entscheidenden Dokumente, insbesondere Kaufvertrag, AGB, Rechnung, Kommunikation, Fotos, Reparatur- und Prüfberichte sowie die Chronologie der Mängelanzeige. Anschließend erhalten Sie eine klare Empfehlung, welche Schritte sinnvoll sind, welche Fristen zu beachten sind und welche Strategie die besten Erfolgsaussichten bietet. Wenn eine außergerichtliche Lösung möglich ist, führen wir die Verhandlungen und setzen Ihre Rechte durch. Wenn die Gegenseite blockiert oder bestreitet, übernehmen wir die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung.