Zivilrecht – Beratung und Vertretung in Singen, auch bei grenzüberschreitenden Bezügen 


Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen, also zwischen Privatpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen. Es umfasst insbesondere vertragliche Ansprüche, deliktische Ansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche, sachenrechtliche Ansprüche sowie familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen. Vereinfacht ausgedrückt betrifft das Zivilrecht alle Lebens- und Geschäftsbereiche, in denen eine Person einer anderen Person oder einem Unternehmen gegenübersteht und Rechte oder Pflichten aus diesem Verhältnis hergeleitet werden.

Zivilrechtliche Streitigkeiten können sich aus ganz unterschiedlichen Situationen ergeben. Sie reichen von Alltagskonstellationen wie dem Kaufvertrag oder einem Schadensfall bis zu komplexeren Sachverhalten wie der Gestaltung eines Testaments, der Gründung eines Unternehmens oder Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über typische Tätigkeitsfelder, in denen wir im Zivilrecht regelmäßig beraten und vertreten.


Forderungen


Zivilrechtliche Forderungen sind häufig Geldforderungen. Typische Fälle sind offene Kaufpreisforderungen, Werklohnansprüche, Rückzahlungsansprüche oder Schadensersatzforderungen. 

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Gläubiger als auch bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen als Schuldner. 

Maßgeblich ist dabei eine klare Prüfung von Vertrag, Fälligkeit, Einwendungen, Verjährung und Beweislage, damit frühzeitig entschieden werden kann, welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist.


Forderungsbeitreibung


Nicht jede Forderung muss sofort vor Gericht. In vielen Fällen lässt sich eine Geldforderung effizient außergerichtlich durchsetzen, etwa durch strukturierte Zahlungsaufforderungen, Fristsetzungen und Verhandlungen. 

Ziel ist eine rechtssichere, nachvollziehbare Kommunikation, die einerseits Nachdruck entfaltet und andererseits die Option einer schnellen Einigung offenhält. 

Wir vertreten Sie dabei sowohl auf Gläubigerseite als auch auf Schuldnerseite, wenn es darum geht, Zahlungsforderungen zu prüfen, zu reduzieren oder berechtigte Einwendungen geltend zu machen.

Mahnverfahren


Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein abgekürztes gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. 

Es beginnt regelmäßig mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bildet. 

Das Mahnverfahren kann ein effizientes Instrument sein, ist aber nicht in jedem Fall der richtige Weg, insbesondere dann nicht, wenn mit Einwendungen oder einem Widerspruch zu rechnen ist. Wir beraten Sie dazu, ob das Mahnverfahren für Ihren konkreten Fall taktisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Klage


Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erreichbar ist oder eine Gegenseite nicht reagiert, kann ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. 

Das Klageverfahren dient der verbindlichen Klärung von Ansprüchen durch staatliche Hilfe. In der Praxis kommt es darauf an, den Sachverhalt strukturiert darzustellen, die Beweismittel sauber aufzubereiten und die Anspruchsgrundlagen präzise zu formulieren. 

Wir übernehmen die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenso wie die Verteidigung gegen Klagen, wenn Forderungen unberechtigt sind oder entscheidende Einwendungen bestehen.


Baurecht


Im Baurecht geht es häufig um Bauverträge, Nachträge, Mängel, Abnahmen, Vergütung und Gewährleistung. Bauvorhaben können vom kleineren Projekt wie einer Garage oder einem Einfamilienhaus bis zu komplexen Bauprojekten mit mehreren Beteiligten reichen. 

In Streitfällen sind Fristen, Dokumentation und technische Beweismittel regelmäßig entscheidend. Wir unterstützen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, insbesondere wenn Mängel, Verzögerungen oder Kostensteigerungen im Raum stehen.

Verkehrsunfall


Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen steigt auch die Anzahl von Schadensfällen, bei denen Fahrzeuge, Sachen oder Personen betroffen sein können. In der zivilrechtlichen Regulierung stellt sich häufig die Frage, wer haftet, in welchem Umfang Ersatz zu leisten ist und welche Positionen erstattungsfähig sind. 

Wir unterstützen bei der rechtlichen Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen und sorgen für eine geordnete Kommunikation mit Versicherungen und Beteiligten, damit Ansprüche vollständig und nachvollziehbar geltend gemacht oder unberechtigte Forderungen konsequent zurückgewiesen werden.

Zwangsvollstreckung


Wenn ein Anspruch tituliert ist, etwa durch ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen anderen Vollstreckungstitel, bedeutet das nicht automatisch, dass auch gezahlt wird. In solchen Fällen kommt die Zwangsvollstreckung in Betracht, also die staatliche Durchsetzung des titulierten Anspruchs. Wir unterstützen bei der Auswahl geeigneter Vollstreckungsmaßnahmen, der Vorbereitung der notwendigen Anträge und der taktischen Koordination, um die Realisierbarkeit der Forderung bestmöglich zu erhöhen. Ebenso vertreten wir Schuldner, wenn Vollstreckungsmaßnahmen unberechtigt sind oder Einwendungen gegen den Titel oder die Art der Vollstreckung bestehen.

Gesellschaftsrecht



Das Gesellschaftsrecht betrifft insbesondere die Gründung von Gesellschaften, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Fragen der Geschäftsführung und Vertretung, Ein- und Austritt von Gesellschaftern sowie Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft.

In der Praxis geht es häufig um klare Regelungen, wirtschaftlich tragfähige Lösungen und eine rechtssichere Umsetzung. Wir beraten sowohl bei der Gestaltung als auch bei Konflikten, in denen eine schnelle und strategisch saubere Vorgehensweise entscheidend ist.



Beratung


Wir beraten Sie strukturiert und lösungsorientiert von der ersten rechtlichen Einordnung bis zur konkreten Handlungsempfehlung. Im Mittelpunkt stehen eine klare Risikoanalyse, die Prüfung von Zuständigkeit und anwendbarem Recht (insbesondere bei Deutschland-/Schweiz-Bezug) sowie die Entwicklung einer wirtschaftlich sinnvollen Strategie, sei es außergerichtlich, im gerichtlichen Verfahren oder im Rahmen einer Vollstreckung.

Coaching Verträge


Coaching- und Mentoringverträge sind rechtlich häufig komplex, weil neben allgemeinen Vertragsregeln insbesondere Fragen des Fernabsatzrechts, des Widerrufs sowie – je nach Ausgestaltung – des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) relevant sein können. 

Wir prüfen die Vertragslage, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten, Forderungen und Rückzahlungsansprüche und vertreten sowohl Teilnehmer als auch Anbieter bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Darlehen


Darlehensverträge betreffen nicht nur die Auszahlung und Rückzahlung, sondern häufig auch Zins- und Kostenregelungen, Sicherheiten, Kündigungsrechte und Verzugskonstellationen. 

Wir unterstützen bei der Prüfung und Gestaltung von Darlehensverträgen, der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen, etwa bei Streit über Tilgung, Zinsen oder Vorfälligkeitsentschädigung.

Deliktsrecht


Das Deliktsrecht regelt Schadensersatzansprüche außerhalb von Verträgen, etwa bei Sachbeschädigung, Vermögensschäden, Verkehrsunfällen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. 

Wir prüfen Haftungsgrundlagen, Kausalität und Schadenspositionen, sichern Beweise und setzen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch oder verteidigen gegen unberechtigte Inanspruchnahmen.


Gesellschaftsrecht


Im Gesellschaftsrecht begleiten wir Gründungen, Vertragsgestaltungen und laufende gesellschaftsrechtliche Fragen ebenso wie Konflikte zwischen Gesellschaftern. 

Wir unterstützen bei Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftung, Abberufung, Einziehung, Ausschluss, Unternehmensnachfolge sowie bei der rechtssicheren Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Beschlussfassungen.

Handelsrecht


Das Handelsrecht betrifft den rechtlichen Rahmen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs, insbesondere Verträge zwischen Unternehmen, Liefer- und Leistungsstörungen, Mängel- und Rügefragen sowie Forderungsmanagement im B2B-Bereich. Wir beraten bei der Vertragsgestaltung und AGB-Prüfung und vertreten Sie bei Streitigkeiten über Zahlung, Lieferung, Mängel, Haftung und Schadensersatz, auch in grenzüberschreitenden Konstellationen.

Kaufvertrag


Kaufrechtliche Streitigkeiten entstehen häufig bei Mängeln, Lieferverzug, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich. 

Wir prüfen Ansprüche und Einwendungen, setzen Gewährleistungsrechte durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab und begleiten, wenn erforderlich, die gerichtliche Durchsetzung einschließlich Beweissicherung und Gutachterfragen.

Mietrecht


Im Mietrecht unterstützen wir Vermieter und Mieter bei Konflikten rund um Mängel, Mietminderung, Betriebskosten, Kündigungen, Räumung, Kaution und Zahlungsrückstände. Wir prüfen die Rechtslage, führen außergerichtliche Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Räumungs- und Zahlungsklagen sowie bei einstweiligen Maßnahmen.

Reiserecht


Reiserechtliche Ansprüche betreffen insbesondere Reisemängel, Verspätungen, Ausfälle, Stornierungen, Preisminderung, Schadensersatz und Rückzahlung. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen gegenüber Reiseveranstaltern, Airlines oder Vermittlern und sorgen für eine strukturierte Beweisführung, etwa durch Dokumentation von Mängeln und Fristenmanagement.

Persönlichkeitsverletzung


Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht es häufig um rechtswidrige Bewertungen, rufschädigende Behauptungen, Veröffentlichungen von Bildern oder Videos sowie unzulässige Verdachtsberichterstattung. 

Wir prüfen, ob eine Meinungsäußerung zulässig ist oder ob eine unzulässige Tatsachenbehauptung bzw. Prangerwirkung vorliegt, und setzen Unterlassungs-, Löschungs-, Richtigstellungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche durch, einschließlich Eilrechtsschutz per einstweiliger Verfügung.

Werkvertrag


Werkverträge betreffen die Herstellung eines konkreten Erfolgs, etwa bei Bauleistungen, Reparaturen oder Dienstleistungen mit Ergebnisverpflichtung. Streit entsteht häufig bei Mängeln, Verzögerungen, Nachträgen, Abnahme, Vergütung und Kündigung. 

Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Vertragsgestaltung, der Beweissicherung und der Durchsetzung oder Abwehr von Mängel- und Zahlungsansprüchen sowie bei der taktischen Begleitung von Kündigungen und Abrechnungen.