Erbrecht


Im Erbrecht ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der Erblasser bereits verstorben ist oder nicht. Zu Lebzeiten betrifft die anwaltliche Tätigkeit im Besonderen die Beratung, häufig in Form von Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder sonstigen Vermögensverfügungen im Hinblick auf die Erbfolge. Nach dem Erbfall betrifft die anwaltliche Tätigkeit dann die Auseinandersetzung des Nachlasses, die Klärung der Erbenstellung, die Beantragung eines Erbscheins, die Geltendmachung eines Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruchs und vieles anderes mehr.


Testamentserstellung


Ein gutes Testament erspart so manchen Erbstreit. Eine Standardlösung ist oft nicht ausreichend. Ausgehend von den unterschiedlichsten familiären Situationen bedarf es im Erbrecht individuelle  Lösungen. Dabei sind die Regelungen stets auch unter Beachtung der ggf. anfallenden Erbschaftssteuer zu treffen. Nicht selten sind die anwaltlichen Gebühren dann auch geringer als die ersparte Erbschaftssteuer.


Sie haben Erbansprüche?


Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen ist es essentiell, zu wissen, wie sich der Nachlass, aus dem der Pflichtteilsanspruch begründet wird, zusammensetzt. Hierbei ist es bereits vor der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches wichtig, eine konkrete und möglichst genaue Kenntnis über den konkreten Erbnachlass zu erlangen. Dabei sind oft  die Auskünfte der Erben so oberflächlich, dass oft ein zu geringer Pflichtteilsanspruch beansprucht wird. Daher ist anwaltliche Beratung bereits geboten, bevor der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird.


Überprüfung von Testamenten

Sehr häufig sind Testamente vorhanden. Da ein Testament  regelmäßig eine bestimmte Erwartung enthält, ist es wichtig, dass Testamente von Zeit zu Zeit auch wieder überprüft werden, insbesondere, wenn die Erwartung von der tatsächlichen Entwicklung abweicht. So entwickeln sich Kinder anders als erwartet, verstirbt ein Ehegatte unerwartet oder verändern sich die Vermögensverhältnisse ganz anders. Dann ist es geboten, das Testament zu überarbeiten.

Des Weiteren ist die Überprüfung und Auslegung des Testamentes essentiell. Denn, nur was der Erblasser wirklich wollte, wird durch das Testament auch tatsächlich geregelt. Der wirkliche Wille des Verstorbenen ist zu erforschen.


Beantragung eines Erbscheins

Bereits vor Beantragung eines Erbscheins sollte man sicher sein, wie die Erbfolge ist. Ggf. sollte diese auch geklärt werden, sofern es unterschiedliche Auslegung von Testamenten gibt. Insbesondere bei älteren Testamenten ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten.


Sie möchten sich in Ihrer Angelegenheit durch uns beraten lassen?

Wir sind für Sie da!